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Zuständigkeit Reha-Fachberater

von Heike12.05.2009 | 17:20
2248 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, mich beschäfftigt eine Frage nach der Zuständigkeit meines Reha-Fachberater. Die folgende Konstellation ist gegeben: Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde in Form einer Umschulung am Berufsförderungewer Berlin durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bewilligt. Selbige ist Kostenträger der LTA. Zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch zu Beginn der Maßnahme war mein Wohnsitz in Berlin. Ich hatte in diesem Zusammenhang einen Reha-Fachberater mit dem ich letztlich gemeinsam die Maßnahme im BFW entschieden habe. Während der laufenden Maßnahme erfolgte ein Umzug von Berlin nach Brandenburg. Nun stellt sich mir die Frage, ob sich dadurch auch ein Zuständigkeitswechsel meines Reha-Beraters ergibt. Konkret geht es nunmehr darum weitere Fördermöglichkeiten im Anschluss an die Umschulung auszuloten. Mir wäre natürlich daran gelegen, wenn ich dieses mit meinem bisherigen, d.h. mir bekannten Berater besprechen könnte. Letztlich hat er mich seit Beginn des Reaha-Verfahrens betreut und kennt mich und meinen "Fall". Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Ihnen was zur Zuständigkeit in meiner Sache sagen könnte. Vielen Dank schon jetzt. Heike

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heike,

leider kann ich Ihnen hier wirklich keine Auskunft geben, da mir die internen Zuständigkeitsregelungen der DRV Bund nicht bekannt sind. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht.

Das Beste ist also wirklich - wie von KSC schon vorgeschlagen - die Frage mit dem bisher zuständigen Rehafachberater zu klären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie haben natürlich den richtigen Ratschlag gegeben.

Aber vielleicht sollten Sie bei Ihren Antworten berücksichtigen, dass nicht jedem "Laien" die nicht gerade unkomplizierte Organisationsstruktur der DRV bekannt ist ;-)

3 Antworten

KSCam 12.05.2009 | 18:43
Warum um Himmels willen brauchen Sie für diese Frage ein Forum? Rufen Sie doch morgen früh "Ihren bekannten Rehaberater" oder die zuständige Sachbearbeitung an - und sofort sollten Sie die Frage geklärt haben. Im Bewilligungsbescheid sollte doch eine Telefonnummer stehen, oder? Wer im Forum sollte denn die konkrete Zuständigkeitsregelung bei der DRV Bund in Berlin kennen?
Heikeam 12.05.2009 | 18:48
Hallo KSC, vielen Dank für die freundlichen Worte. Grundsätzlich beantworten sich ja viele der hier gestellten Fragen auch durch einen Anruf, z.B. bei der DRV. Aber wenn man hier keine Fragen stellen darf, die sich auch anderweitig klären lassen, dann verstehe ich den Sinn dieses Forums nicht. Immerhin hat das Forum ja den Vorteil, dass man nicht antworten muss, wenn und soweit man sich belästigt fühlt. Zur konkreten Zuständigkeit bliebe zu sagen, dass es sicher allgemeine Regelungen für einen möglichen Zuständigkeitswechsel gibt, das wird sicher nicht Berlin-spezifisch im Rahmen irgendwelcher Sonderregelungen gehandthabt. Und genau darauf zielte meine Frage ab. Ich verstehe also Ihre Aufregung nicht. Einen schönen Abend Heike
KSCam 12.05.2009 | 19:04
Doch, den Berlin spezifischen Unterschied gibt es: die DRV Bund ist eine eigene Behörde und im Forum hier wechseln sich Experten der einzelnen Landes DRVen ab. Und von denen weiß keiner ob Ihr Rehaberater nach Ihrem Umzug für Sie zuständig bleibt oder nicht; das weiß wohl allein das konkret zuständige Sachgebiet- der Berater könnte ja auch wegbefördert oder gestorben sein und deshalb ist jemand anderes zuständig. Aber es würde mich natürlich sehr für Sie freuen, wenn Ihnen vor mogen früh irgendjemand eine konkretere Antwort geben könnte.
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