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Experten-Antwort

Zustehende Rente nach 22 Jahren

von Zustehende Rente21.10.2018 | 12:03
353 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bin momentan 61 Jahre alt und habe meinen Arbeitsplatz nach 22 Arbeitsjahren aufgrund von Firmeninsollvens leider verloren. Jetzt stehen mir noch ca. zwei Jahre Arbeitslosengeld zu, die bereits ablaufen. Da ich einen schwerbehinderten Mann und meine Schwiegermutter pflegen muss ohne irgendwelche Hilfeleistungen vom Staat, kann ich nur eine Tätigkeit in meinem Ort aufnehmen, was leider nicht möglich ist. Nun möchte ich fragen, wenn ich weiterhin keine Arbeit finde, besteht für mich noch ein Eispruch auf meine bereits eingezahlte Rente im Alter von 65 Jahren? In der Zeit, in der ich kein Einkommen beziehe, wer ist für die sozialen Abgaben verantwortlich, meine Familie? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wer 35 Versicherungsjahre aufweist kann frühestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Vorher (ab 60 + je nach Jahrgang) nur wenn er selbst schwerbehindert ist.

Um das zu beurteilen müsste man Ihren Versicherungsverlauf kennen.

Mit 61 sollten Sie schon mehrfach Rentenausküfte und Renteninformationen erhalten haben und Ihr Versicherungskonto geklärt haben. Wenn dem so ist, sehen Sie in der letzten Rentenauskunft ob und wann Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten erfüllt haben.

Haben Sie sich noch nie darum gekümmert, sollten Sie das tun und gegebenenfalls einen Beratungstermin bei der DRV buchen.

Dort kann alles besprochen werden.

Wer keinen Rentenanspruch hat und auch seinen Lebensunterhalt nicht mit Arbeit oder Erspartem oder dem Einkommen des Partners bestreiten kann, helfen die örtlichen für Sozialhilfe oder Grundsicherung zuständigen Stellen wie Gemeinde, Landratsamt, etc.

Wegen Leistungen für die Pflege der Angehörigen wenden Sie sich bitte an deren Pflegekasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 21.10.2018 | 18:37
Hallo Zustehende Rente, die familiäre/unentgeltliche Pflegetätigkeit von Angehörigen wird sehr wohl vom 'Staat' honoriert - entsprechend dem Pflegegrad werden Ihnen Pflichtbeiträge in Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, erhöhen nicht nur Ihren Rentenanspruch, sondern auch die Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten für die div. Rentenansprüche. Vielleicht besuchen Sie demnächst mal eine örtliche Beratungsstelle, um den möglichen/vorgezogenen Rentenanspruch individuell feststellen zu lassen, was aus heutiger Sicht möglich/erforderlich ist - oder mangels Kürze der Zeit bis dahin nicht mehr geht. > In der Zeit, in der ich kein Einkommen beziehe, wer ist für die sozialen Abgaben verantwortlich, Sozialabgaben werden nur von Ihren Sozialabgaben versicherungspflichtigen Einkünften erhoben ...für die Krankenversicherung/diese Sozialabgabe, wäre dann Ihr Ehemann zuständig. TIPP: befragen Sie dazu Ihre Krankenkasse – bevor ich hier alle möglichen Fallkonstruktionen aufbaue ;-) Gruß w.
Verwundertam 22.10.2018 | 11:26
es soll Bürger geben, welche Pflegen und keine Sozialhilfe beantragen. Mehr als 50% ?
W*lfgangam 22.10.2018 | 22:00
...meine Sie, dass mehr als 50 % aller Bürger pflegen? - dann könnten alle Pflegeeinrichtungen geschlossen werden ...und der Arbeitskräftemangel in der produktiven Welt würde explodieren. ...oder meinen Sie, dass mehr als 50 % der Bürger Ihre Pflege dem grünen Rasen selbst widmen, ohne dafür Sozialleistungen zu beanspruchen? - da würde ich Ihnen zustimmen *g Präzisieren Sie bitte Ihre Aussagen und die damit verbunden Fragen/Antworten, um nicht Ihre *Verwirrungen noch auf andere Fragesteller zu übertragen ;-) Gruß w.
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