Wer 35 Versicherungsjahre aufweist kann frühestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Vorher (ab 60 + je nach Jahrgang) nur wenn er selbst schwerbehindert ist.
Um das zu beurteilen müsste man Ihren Versicherungsverlauf kennen.
Mit 61 sollten Sie schon mehrfach Rentenausküfte und Renteninformationen erhalten haben und Ihr Versicherungskonto geklärt haben. Wenn dem so ist, sehen Sie in der letzten Rentenauskunft ob und wann Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten erfüllt haben.
Haben Sie sich noch nie darum gekümmert, sollten Sie das tun und gegebenenfalls einen Beratungstermin bei der DRV buchen.
Dort kann alles besprochen werden.
Wer keinen Rentenanspruch hat und auch seinen Lebensunterhalt nicht mit Arbeit oder Erspartem oder dem Einkommen des Partners bestreiten kann, helfen die örtlichen für Sozialhilfe oder Grundsicherung zuständigen Stellen wie Gemeinde, Landratsamt, etc.
Wegen Leistungen für die Pflege der Angehörigen wenden Sie sich bitte an deren Pflegekasse.