Guten Morgen Post,
sofern kein Verlängerungsersuchen samt geänderten Stufenplanplan der stufenweise Wiedereingliederung (SWE) übermittelt wird, ist die stufenweise Wiedereingliederung mit dem letzten Tag des Stufenplans beendet, bzw. wird diese abgebrochen, sobald bekannt wird, dass das Ziel der Wiedereingliederung nicht mehr erreicht werden kann.
Ziel der SWE ist es, sukzessive in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit die Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen. Mit Abschluss der SWE muss daher vollständige Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit erlangt werden.
Nachdem Sie weiterhin AU sind und ihr behandelnder Arzt offensichtlich keinen geänderten Stufenplan der SWE erstellt und eine Verlängerung dieser angeregt hat, wird diese somit zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der andauernden AU über den vereinbarten Abschlusszeitpunkt der SWE hinaus beendet, da das Ziel der Wiedereingliederung nicht mehr erzielt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung