Hallo Rammstein
bei der Rentenberechnung wird die Zeit einer beruflichen Ausbildung besonders bewertet. Ihre hierzu eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge werden auf bis zu 75 Prozent des individuellen Durchschnittsverdienstes, den Sie in ihrem Erwerbsleben erzielt haben, angehoben. Die Anhebung ist auf 3 Jahre und auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller versicherten Personen begrenzt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung