Hallo Marianne Carteret,
bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze im Juli 2024 bleiben Sie trotz des Bezugs der Altersrente in dem Midi-Job versicherungspflichtig. Die Beiträge bis dahin erhöhen ab dem 01.08.2024 Ihre Rente.
Ab August 2024 sind Sie wegen des Bezugs der Rente versicherungsfrei und es werden keine Beiträge mehr abgeführt. Sie können aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter Beiträge von Ihrem Verdienst zahlen. Diese neuen Beiträge (und der Beitragsanteil Ihres Arbeitgebers) erhöhen dann Ihre Rente zum nächsten 01.07.
Ob und inwieweit Sie damit den Abschlag aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ausgleichen können, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes ab (siehe auch hierzu die Antwort von Abschläge).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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