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Zuverdienst?

von Erna28.10.2009 | 13:58
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2 Antworten

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Guten Tag, muß nochmal nachfragen.War seit Nov. 07 auf Dauer Arbeitsunfähig. Habe im August erfahren, daß ich ab 1.3.09 volle Erwerbsminderungsrente bekomme. Mein Arbeitsverhältnis wurde zum 31.8. aufgelöst. Hatte im Jahr 2007 50 Überstunden geleistet, die ich jetzt im Oktober ausgezahlt bekommen habe. Meine Frage, muß ich diese Summe der RV melden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Erna,

die von Ihnen beschriebene Überstundenvergütung ist nicht als Hinzuverdienst bei Ihrer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. Überstundenvergütungen, die in einem Betrag ausgezahlt werden, sind in den Monaten zu berücksichtigen, in denen die Überstunden geleistet wurden (Erarbeitungsprinzip) - in Ihrem Fall also im Jahr 2007, vor Beginn Ihrer Rente...

1 Antworten

Auskenneram 28.10.2009 | 14:26
Nein, müssen Sie nicht. Die Überstunden sind ja aus der Zeit weit vor der Berentung ( also aus 2007 ).
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