Hallo Erna,
die von Ihnen beschriebene Überstundenvergütung ist nicht als Hinzuverdienst bei Ihrer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. Überstundenvergütungen, die in einem Betrag ausgezahlt werden, sind in den Monaten zu berücksichtigen, in denen die Überstunden geleistet wurden (Erarbeitungsprinzip) - in Ihrem Fall also im Jahr 2007, vor Beginn Ihrer Rente...