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Experten-Antwort

Zuverdienst

von Marie20.09.2012 | 10:14
1487 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bekomme die volle Erwerbsminderungrente, weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Ich kenne die Hinzuverdienstgrenze und will bzw. kann diese (aufgrund meiner Erkrankung) nicht überschreiten, weil soviel kann ich nicht arbeiten. Jetzt habe ich in meinem Dorf das Angebot eine Aushilfsstelle 2 mal die Woche für 2 Stunden anzunehmen. Der Verdienst wäre ungefähr 50 Euro im Monat. Ich weiß nicht, wie lange oder ob regelmäßig meine Hilfe dort benötigt wird. Nun meine Frage: Da ich ja meiner Mitwirkungspflicht nachkommen will und dem DRV Meldung machen möchte, was soll ich melden, wenn die Arbeit so unkonkret (eben aushilfsweise) verlaufen wird. und muss ich Angst haben, dass man mir bei meinem Verlängerungsantrag keine volle Rente mehr zugesteht, weil ich arbeiten gehe (wenn auch unter 15 Wochenstunden und unter 3 Tagesstunden).Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Marie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2012 | 16:08

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 400 Euro.

Bei dem Verlängerungsantrag brauchen Sie keine Bedenken haben, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat.

2 Antworten

oder soam 20.09.2012 | 11:27
Sie teilen genau das o.g. so der DRV mit und der Arbeitgeber (gewerblich / privat) meldet Sie als Minijobber an und macht bei unregelmäßigen Zahlungen jeden Monat seine Meldung!
Heinericham 24.09.2012 | 11:39
Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes bekommen, kann die Aufnahme einer Beschäftigung, auch wenn diese nur geringfügig ist, dazu führen, dass Sie nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sie gehen dann ja einer Teilzeitarbeit nach und somit ist der Grund für die Rente wegen voller Erwerbsminderung nur wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes entfallen.
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