Hallo Schanna,
Abschläge hat den Sachverhalt bereits gut dargestellt, danke dafür.
Vielleicht noch zusätzlich der Hinweis, sich bei der Personalabteilung zu erkundigen, bis wann der aufgeschobene Urlaub abgegolten werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung