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Zuverdienst #

von Daniel02.12.2007 | 15:05
1878 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, zurzeit nehme ich an einer Umschulung im Rahmen einer Reha "Zur Teilhabe am Arbeitsleben" teil...Da mein Übergangsgeld nur ca. 60 % des ortsüblichen Tarifs meines Erstberufs beträgt, ziehe ich es in Erwägung einen Nebenjob anzunehmen...möchte mich aber auf jeden Fall an meine Benachrichtigungspflicht halten...Nun meine Frage: ich habe gelesen, dass der komplette Nebenverdienst auf das Übergangsgeld angerechnet wird,,,desweiteren ist mir aber auch bekannt, dass wenn ich die Umschulung, bei einem nicht wie in meinem Falle über das BfW, sondern bei einem externen Arbeitgeber (aber auch im Rahmen der Reha) durchführen würde, der Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, mein Übergangsgeld bis zur Höhe meines Tariflichen Gehaltes aufzustocken...Deshalb bitte ich um Aufklärung, welche Möglichkeiten mir nun zustehen. Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG Daniel

2 Antworten

Nixam 03.12.2007 | 10:29
Die von Ihnen angesprochene Regelung - Aufstockung des Übergangsgeldes durch den Arbeitgeber bis zum Tarifentgelt - ist mir nichts bekannt. Bitte geben Sie mir die Rechtsquelle an. Vielen Dank! Ihr Nix
Erwin Kwapikam 09.12.2007 | 12:05
Bin 62 Jahre,kann im Monat 350€ und 2 mal 700€ zuverdienen. Frage:Wie zählt dieses? Wenn das Geld überwisen ist und auf mein Konto oder das Datum auf meiner Rechnung oder wann ich die Arbeit verrichtet habe? Vielen Dank für eine schnelle Nachricht. Gruß Kwapik
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