Hallo Dorothea,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einem Alter von 75 Jahren kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
Bis 1946 Geborene ist die Regelaltersgrenze das 65. Lebensjahr. Ab 1947 Geborene wird dieses Alter in Richtung 67 stufenweise angehoben.
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