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Experten-Antwort

Zuverdienst bei Arbeitsmarktrente ab Juli nun anders? Höher?

von HerrBauer12.07.2017 | 13:54
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich habe gehört, dass sich die Zuverdienstgrenze geändert hat. Ich beziehe eine Arbeitsmarktrente (also volle EMR auf Zeit), und habe einen Minijob. Verdiene so pro Monat ca. 400Euro hinzu, und halte alle Auflagen ein (Zeit, Zuverdienst etc.). Hat sich hier für mich was geändert? Höhrere Zuverdienst etc? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zum 1.7.2017 ist ein neues Hinzuverdienstrecht in Kraft getreten.

Gegenüber dem bis zum 30.6.2017 geltenden Recht ändert sich nichts an den zu berücksichtigenden Einkommensarten.

Änderungen gibt es bei der Höhe der Hinzuverdienstgrenzen und der Art und Weise, wie der Hinzuverdienst berücksichtigt wird.

Nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht waren die Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte Hinzuverdienst wurde den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenübergestellt. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe betrug 450 EUR.

Ab dem 1.7.2017 wird sowohl der Hinzuverdienst als auch die Hinzuverdienstgrenze auf das Kalenderjahr bezogen. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 6.300 EUR.

Dieser Hinzuverdienstgrenze wird Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst gegenübergestellt. Kalenderjährlicher Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze vermindert Ihre Rente. Der Betrag über dieser Grenze wird durch 12 geteilt. 40 % davon werden von Ihrer Monatsrente abgezogen.

Damit aufgrund von Rente und Hinzuverdienst kein höheres Einkommen als vor dem Rentenbezug erzielt wird, gibt es eine Höchstgrenze: den Hinzuverdienstdeckel. Für die Berechnung Ihres Hinzuverdienstdeckels werden Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung betrachtet. Von diesen 15 Jahren ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Wenn Ihre verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes zusammen höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag vollständig von Ihrer Monatsrente abgezogen.

Für die Höhe Ihrer Rente berücksichtigen wir zunächst den kalenderjährlichen Hinzuverdienst, den Sie voraussichtlich haben werden. In der Regel zum 1.Juli des Folgejahres werden wir überprüfen, ob dieser voraussichtliche Hinzuverdienst mit Ihrem tatsächlichen Hinzuverdienst übereinstimmt. Stimmen beide Beträge nicht überein, wird die Rente rückwirkend neu berechnet.

Was müssen Sie weiter beachten?

Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und arbeiten Sie neben der Rente täglich 3 oder wöchentlich 15 Stunden und mehr, teilen Sie dies ihrem Rentenversicherungsträger bitte unverzüglich mit. Er prüft dann, welche Auswirkungen sich hieraus auf Ihren Rentenanspruch ergeben.

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15 Antworten

Die Farbe Schwarzam 12.07.2017 | 14:11
Seit dem 01.07.2017 wird nicht mehr der monatliche Verdienst betrachtet. Sie dürfen im gesamten Kalenderjahr (01.01.-31.12.) jeweils 6.300 EUR ( = 525 EUR monatlich im Schnitt) hinzuverdienen ohne, dass Ihnen die Rente gekürzt würde. Wie Sie das monatlich aufteilen, bleibt Ihnen überlassen. MfG
Friedhelmam 12.07.2017 | 14:14
Es wäre zu prüfen, ob Sie überhaupt eine "Arbeitsmarktrente" wegen der angeblichen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes benötigen, wenn Sie offenbar dazu in der Lage sind, zu Ihrer regulären Teil-EM-Rente 400 Euro und sogar noch mehr durch Arbeit hinzuzuverdienen. Dieses Premium-Arbeitslosengeld Namens "Arbeitsmarktrente" gehört abgeschafft !!
Friedhelmam 12.07.2017 | 14:44
Zitat von Herr bauer anzeigenausblenden
Und DAS sagen ausgerechnet SIE? Sie scheinen nicht begriffen zu haben, dass Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind und Ihre "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen EM-Rente nur deshalb erhalten, weil der Teilzeitarbeitsmarkt in Ihrer Region angeblich verschlossen ist. Aber wenn jemand ohne weiteres 400 Euro und mehr durch Arbeit verdienen kann, dann kann der Arbeitsmarkt wohl kaum verschlossen sein. Vielleicht merkt die DRV das bei Ihrem nächsten Fortzahlungsantrag auch. Dann ist es vorbei mit dieser Premium-Arbeitslosen-Versorgung !!
Herr baueram 12.07.2017 | 14:55
Zitat von Friedhelm anzeigenausblenden
Lieber mal Arbeit suchen, als hier ständig blöde Antworten zu verfassen.... Sie müssen Zeit haben... Wahnsinn
Und DAS sagen ausgerechnet SIE? Sie scheinen nicht begriffen zu haben, dass Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind und Ihre "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen EM-Rente nur deshalb erhalten, weil der Teilzeitarbeitsmarkt in Ihrer Region angeblich verschlossen ist. Aber wenn jemand ohne weiteres 400 Euro und mehr durch Arbeit verdienen kann, dann kann der Arbeitsmarkt wohl kaum verschlossen sein. Vielleicht merkt die DRV das bei Ihrem nächsten Fortzahlungsantrag auch. Dann ist es vorbei mit dieser Premium-Arbeitslosen-Versorgung !!
Neid, Neid, Neid... was? Sie haben ja sowas von keine Ahnung... Gut, das es hier auch normale vernünftige User gibt.
Herr baueram 12.07.2017 | 15:27
Zitat von Constantin anzeigenausblenden
Neid, Neid, Neid... was? Sie haben ja sowas von keine Ahnung... Gut, das es hier auch normale vernünftige User gibt.
Vernünftige User sind vermutlich die, die Ihnen Ihre Wunschantworten präsentieren, was? Der User @Friedhelm hat offenbar mehr Ahnung von der Materie als Sie. Immerhin weiß er, was man unter einer ARBEITSMARKTRENTE versteht. Und es klingt in der Tat etwas zynisch, wenn ein arbeitsfähiger Arbeitsloser mit zugesprochener ARBEITSMARKTRENTE solche "Tipps" gibt: Ganz schön dreist, wie ich meine.....;-)
Das es hier soviel unwissende Neider gibt, hätte ich nicht geglaubt. Informiert euch erstmal, was ne Arbeitsmarktrenten ist... Echt peinliche Leute hier... Ich geh dann mal, mir was dazu verdienen. Viel Spaß den Nörgler noch
Fastrentneram 12.07.2017 | 16:43
Was glauben Sie wohl, warum Ihnen der Experte diesen Hinweis gibt? Sollten Sie mehr als geringfügig arbeiten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Arbeitsmarktrente entzogen wird und Sie nur noch eine teilweise EM-Rente erhalten.
HerrBaueram 12.07.2017 | 17:10
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Was müssen Sie weiter beachten? Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und arbeiten Sie neben der Rente täglich 3 oder wöchentlich 15 Stunden und mehr, teilen Sie dies ihrem Rentenversicherungsträger bitte unverzüglich mit. Er prüft dann, welche Auswirkungen sich hieraus auf Ihren Rentenanspruch ergeben.
Was glauben Sie wohl, warum Ihnen der Experte diesen Hinweis gibt? Sollten Sie mehr als geringfügig arbeiten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Arbeitsmarktrente entzogen wird und Sie nur noch eine teilweise EM-Rente erhalten.
Können Sie nicht lesen? Ich habe klar geschrieben "ich halte mich an die Vorgaben Zeit und Verdienst"... Ich weiß natürlich, wielange ich arbeiten darf/kann und wieviel ich dazuverdienen darf! Die Frage war, ob sich hier was ändert ab 1.7.17!!!!
Soziam 12.07.2017 | 17:14
Guten Tag. Ich (der sich auskennt) möchte hier folgendes sagen! -Warum wird Herr Bauer so angegangen? Seine Fragestellung war klar und eindeutig! Dieser wird bestimmt nicht dazuverdienen, um sich eine goldene Nase zu verdienen, sondern weil seine Arbeitsmarktrente zum Leben wohl nicht reicht! Und für einen Job (egal ob Vollzeit, Teilzeit oder mehr als die erlaubten Stunden) kann er wohl aus gesundheitlichen Gründen nicht (wie so viele!!!). Der Neid hier ist echt grenzenlos. Mich wundert immer, warum hier Leute unbedingt was sagen wollen, was überhaupt nicht zur Sache beiträgt! Die Aussagen vom Rententräger ist natürlich korrekt und ausführlich. Viele Antworten hier könnte man sich sparen und sinnvolleres tun. Schönen Tag noch
Schorscham 12.07.2017 | 18:25
Zitat von Sozi anzeigenausblenden
Die Frage, warum ein teilweise Erwerbsgeminderter mit einem Restleistungsvermögen von mindestens drei bis unter sechs Stunden genauso viel Rente bekommt wie ein vollständig Erwerbsgeminderter mit einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden und darüberhinaus noch mehr als 400 Euro monatlich hinzuverdienen darf, was ein vollständig Erwerbsgeminderter zwar auch darf aber nicht unbedingt kann, ist durchaus berechtigt. Warum kann er bei einem Restleistungsvermögen von mindestens drei bist unter sechs Stunden keinen Teilzeitjob ausüben? Falls er das wirklich nicht kann, hätte er versuchen müssen, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage zu bekommen. MfG
Schadeam 12.07.2017 | 17:53
Fazit: wenn bisher und weiterhin die 450 € Grenzen eingehalten wurden, ändert sich gar nichts für Herrn Bauer, weil er dann auch immer bei maximal 6300 € im Jahr liegt. Seine Angaben waren 400 € monatlich, macht also ca 4800 € im Jahr. Also viel Gedöhns um gar nichts. :)
Fastrentneram 12.07.2017 | 21:05
Können Sie nicht lesen? Ich habe klar geschrieben "ich halte mich an die Vorgaben Zeit und Verdienst"... Ich weiß natürlich, wielange ich arbeiten darf/kann und wieviel ich dazuverdienen darf! Die Frage war, ob sich hier was ändert ab 1.7.17!!!!
Können Sie nicht lesen? Die Farbe Schwarz hat Ihnen schon eindeutig geantwortet!
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