Hallo Norbert,
in der Regel werden die Entgelte in den Monaten als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt, in denen sie tatsächlich erarbeitet wurden. Bei einmaligen und rückwirkenden Zahlungen können Ausnahmeregelungen gelten. Eine abschließende Klärung ist in Ihren Einzelfall letztlich nur unter Vorlage Ihrer Gehaltsbescheinigungen möglich. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
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