Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist grundsätzlich 450 Euro/ Monat. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Staffelung bezüglich 3/4- oder 1/2- oder 1/4-Rente ist individuell. Wir bitten Sie daher diese in Ihrem Bescheid nachzuschauen. Gerne können Sie Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrem zuständigen Rententräger anfordern.
Bezüglich der Arbeitszeit ist es ratsam Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rententräger zu halten, da hier viele Faktoren Einfluss haben.
Abschließend noch ein Hinweis: Wenn Sie einen Monat (4 Wochen) mit 15 Stunden pro Woche arbeiten und den festgesetzten Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde erhalten, hätten Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro/ Monat bereits deutlich überschritten.
Für die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro / Monat.
Die übrigen Hinzuverdienstgrenzen für eine Rentenzalung in Höhe von 3/4, der Hälfte oder in Höhe von 1/4 werden individuell berechnet und sind von der Höhe Ihres Arbeitsentgelts vor Rentenbeginn abhängig.
Zwei mal im Jahr dürfen Sie im Monat die jeweilige Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten.
Unabhängig von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes kann eine Tätigkeit in einem gewissen Umfang ein Indiz für eine Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation sein, so dass ggf. geprüft wird ob noch eine volle/teilweise Erwebsminderung vorliegt.
Weitere informationen zum Hinzuverdienst finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/58838/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Für die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro / Monat.
Die übrigen Hinzuverdienstgrenzen für eine Rentenzahlung in Höhe von 3/4, der Hälfte oder in Höhe von 1/4 werden individuell berechnet und sind von der Höhe Ihres Arbeitsentgelts vor Rentenbeginn abhängig.
Zwei mal im Jahr dürfen Sie im Monat die jeweilige Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten.
Unabhängig von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes kann eine Tätigkeit in einem gewissen Umfang ein Indiz für eine Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation sein, so dass ggf. geprüft wird ob noch eine volle/teilweise Erwebsminderung vorliegt.
Weitere informationen zum Hinzuverdienst finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/58838/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
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