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Experten-Antwort

Zuverdienst bei Renten wg. voller Erwerbsminderung

von Mark09.06.2015 | 13:31
1205 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich würde gerne wissen, wieviel man bei einer Rente wg. voller Erwerbsminderung dazuverdienen darf, ohne dass es Abzüge gibt. Wie sind die Staffelungen ? Ab welchem Betrag wird wieviel abgezogen. Wieviele verschiedene Abzugsgruppierungen gibt es ? Bis zu welcher Hinzuverdienstgrenze geht es, bevor die Rente wegen voller Erwerbsminderung gar aufgehoben wird ? Gibt es Probleme, wenn man z.B. mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten gehen würde, aber unterhalb der 15 Stunden in der Woche bliebe. Vielen Dank. MFG Mark

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.06.2015 | 14:31

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist grundsätzlich 450 Euro/ Monat. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Staffelung bezüglich 3/4- oder 1/2- oder 1/4-Rente ist individuell. Wir bitten Sie daher diese in Ihrem Bescheid nachzuschauen. Gerne können Sie Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrem zuständigen Rententräger anfordern.

Bezüglich der Arbeitszeit ist es ratsam Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rententräger zu halten, da hier viele Faktoren Einfluss haben.

Abschließend noch ein Hinweis: Wenn Sie einen Monat (4 Wochen) mit 15 Stunden pro Woche arbeiten und den festgesetzten Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde erhalten, hätten Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro/ Monat bereits deutlich überschritten.

Experten-Antwortam 09.06.2015 | 14:39

Für die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro / Monat.

Die übrigen Hinzuverdienstgrenzen für eine Rentenzalung in Höhe von 3/4, der Hälfte oder in Höhe von 1/4 werden individuell berechnet und sind von der Höhe Ihres Arbeitsentgelts vor Rentenbeginn abhängig.

Zwei mal im Jahr dürfen Sie im Monat die jeweilige Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten.

Unabhängig von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes kann eine Tätigkeit in einem gewissen Umfang ein Indiz für eine Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation sein, so dass ggf. geprüft wird ob noch eine volle/teilweise Erwebsminderung vorliegt.

Weitere informationen zum Hinzuverdienst finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/58838/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

Experten-Antwortam 09.06.2015 | 14:40

Für die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro / Monat.

Die übrigen Hinzuverdienstgrenzen für eine Rentenzahlung in Höhe von 3/4, der Hälfte oder in Höhe von 1/4 werden individuell berechnet und sind von der Höhe Ihres Arbeitsentgelts vor Rentenbeginn abhängig.

Zwei mal im Jahr dürfen Sie im Monat die jeweilige Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten.

Unabhängig von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes kann eine Tätigkeit in einem gewissen Umfang ein Indiz für eine Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation sein, so dass ggf. geprüft wird ob noch eine volle/teilweise Erwebsminderung vorliegt.

Weitere informationen zum Hinzuverdienst finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/58838/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 09.06.2015 | 13:55
Maxam 09.06.2015 | 16:19
Hallo Mark! Wenn Sie volle EM-Rente erhaltten....dann nur weil Sie täglich weniger wie 3 h unter üblichen Bedingungen am Arbeitsmarkt arbeiten können! Außerdem müssen Sie ihren Minijob melden....der Arbeitgeber erhält dann auch ein Formular das er ausfüllen muss....also steht da z.b. das Sie mehr als 3 h am Tag arbeiten könnte die DRV z.b. auf die Idee kommen das Sie grundsätzlich nicht mehr voll Erwersgemindert sind .....es kommt zu einer Nachprüfung und es wird Ihnen die Rente enzogen oder in eine Teilrente umgewandelt! Sollte es sich um eine befristet e Rente handeln spielt das für Sie ja keine Rolle wenn Sie keine Verlängerung beantragen wollen! LG Max
Schorscham 09.06.2015 | 20:18
So ist es und das sollte man durchaus ernst nehmen! Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,75 Stunden nicht überschreitet. Wer behauptet, er könne zwar "2 Std. und 59 Minuten" arbeiten aber nicht mindestens 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich.
Markam 11.06.2015 | 13:04
Ok, vielen Dank erst mal für die Antworten. Grüße Mark
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