Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zuverdienst bei voller EM-Rente

von Anna Bo19.03.2014 | 08:56
881 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit ca 5 Jahren volle EM-Rente.In der Zeit habe ich ein Buch geschrieben.Wahrscheinlich wird dieses Buch auch verlegt.Wie läuft in so einem Fall die Berechnung ? Es wird so sein das der Verlag einen Vorschuss von eventuell 4000 € leistet und darüber hinaus bei Erfolg des Buches,würden entsprechend weitere Gelder fliessen. Wie wird das dann berechnet und worauf müßte ich achten ? Ich möchte da natürlich auch keine Fehler machen. Vielen Dank schonmal ! Mit freundlichen Grüßen Anna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2014 | 10:26

Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann unter Umständen wegfallen oder sich aufgrund der Einkommensanrechnung vermindern. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften.

Einkommen die Sie dem Rentenversicherungsträger melden müssen sind:

- Arbeitsentgelt,

- Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit),

- vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Entschädigungen für Abgeordnete oder Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis),

- Sozialleistungen.

Im Ausland erzieltes Einkommen zählt ebenfalls dazu. Mehrere Einkommen werden zusammengerechnet.

Auch wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben, aber steuerrechtlich "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit" vorliegen, müssen Sie dieses Einkommen dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

Als Hinzuverdienst wird der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn (Arbeitseinkommen) aus selbständiger Tätigkeit berücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen daher, den zuständigen Rentenversicherungsträger von der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu unterrichten.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026