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Experten-Antwort

Zuverdienst bei Witwenrente

von Gina20.07.2016 | 10:27
2146 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich bekomme Witwenrente von insgesamt 747,75, von der Rentenversicherung und der Hamburger Pensionskasse. Was darf ich dazu verdienen ohne das meine Rente gekürzt wird ?? Mein Sohn 20 Jahre beginnt ab August eine Ausbildung wird das mit angerechnet ?? Er wohnt bei mir .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2016 | 10:48

Hallo Gina,

den Ausführungen von Oldenburger können wir zustimmen.

12 Antworten

Oldenburgeram 20.07.2016 | 10:36
Folgender Freibetrag (West) wird berücksichtigt: 803,88 € Erhöhung des Freibetrages je Kind (für das dem Grunde nach Anspruch auf Waisenrente besteht) 170,52 € Das Einkommen Ihres Sohnes wird nicht bei Ihrer Witwenrente berücksichtigt. Da Ihr Sohn dann wieder (bzw. weiterhin) einen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich Ihr Freibetrag. Jeder Euro, der von Ihnen über dem Freibetrag verdient wird, wird zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Grundlage ist jeweils das vom Rentenversicherungsträger fiktiv errechnete Nettoarbeitsentgelt aus dem Bruttoarbeitsentgelt.
Reginaam 20.07.2016 | 11:41
Also darf ich 874,40 NETTO dazu verdienen ,ohne das man mir das angerechnet wird , sorry das ich noch mal nachfrage, ich möchte nur ganz sicher gehen :-)
galgenhumoram 20.07.2016 | 12:46
mal ehrlich, selbst wenn es zu Auswirkungen in der Hinterbliebenenrente kommt...unterm Strich haben sie durch einen höheren Verdienst mehr...zum einen in der Tasche...zum anderen später in Ihrer eigenen Rente...
Oldenburgeram 20.07.2016 | 13:12
Hallo, Gina. 974,40 € netto. Aber beachten Sie bitte, dass der Rentenversicherungsträger aus Ihrem Bruttoarbeitsentgelt pauschal den Nettobetrag ermittelt. Der so ermittelte Nettobetrag kann von dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt abweichen. Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beträgt dieser Pauschalabzug 40 Prozent. Das bedeutet, bei einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.624,- € (abzüglich 40 Prozent = 974,40 €) wirkt sich Ihr Einkommen nicht auf die Witwenrente aus. Kein Problem... Immer wieder fragen. Dafür ist das Forum ja da. @ Galgenhumor: Bei der Entscheidung, wie viele Stunden man künftig tätig sein möchte, ist diese Frage aber schon berechtigt. Wenn von dem zusätzlichem Entgelt lediglich 60 Prozent übrig bleibt, ist das oft eine Überlegung wert.
Reginaam 20.07.2016 | 13:23
Ginaam 20.07.2016 | 13:29
Jetzt ist meine Antwort verschwunden...... erst mal
Reginaam 20.07.2016 | 13:33
Danke Oldenburger für die gute Erklärung !!!!!!!!!!! Sollte mein Sohn die Ausbildung beenden was dürfte ich dann Brutto verdienen ?? Ich weiss das sich der Freibetrag auch ändert in den nächsten 2 Jahren ,aber so als Richtwert??
Oldenburgeram 20.07.2016 | 13:38
Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 803,88 €. Wenn also irgendwann keine waisenrentenberechtigten Kinder mehr zu berücksichtigen sind, können Sie nach heutigem Stand brutto 1.339,80 € verdienen, ohne Auswirkungen auf die Witwenrente befürchten zu müssen.
Reginaam 20.07.2016 | 14:03
Daaaanke, vielen lieben Dank, Sie haben mir sehr geholfen !!!!!!!!!!!!!!
W*lfgangam 20.07.2016 | 20:20
Regina schrieb

Daaaanke, vielen lieben Dank, Sie haben mir sehr geholfen !!!!!!!!!!!!!!

Hallo Regina, so viel, wie Sie schaffen! Natürlich gibt es eine Kürzung der Witwenrente wenn Sie 'netto' über 803 EUR liegen - da Ihnen aber von jedem Mehr-EUR noch 60 Cent bleiben, stehen Sie bei 'zu hohem' Hinzuverdienst netto immer besser dar, als würden Sie ihr Arbeitseinkommen nur wegen der Witwenrente/Zuverdienstgrenze rasieren wollen. Zudem tuen Sie damit auch was für die eigene Rente - Einkommensreduzierung wegen Witwenrente heißt auch immer, die eigene Rente zu 'kürzen'. Für genauere Zahlen/Analysen sollte Sie eine Beratungsstelle kontaktieren. Gruß. w.
Konrad Schießlam 20.07.2016 | 19:48
Vermisse immer wieder den Hinweis, wie sich der abschlagsfreie Betrag errechnet. Nur deshalb mein Nach-Tarock. Dies ist immer das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, bis 30.6.2016 in West 29,21 x 26,4 Euro 771,14, ab 1.7.2016 30,45.RW West x 26, 4 = 803,88 , in Ost 28,66 RW Ost x 26,4fach 756,62. 1500,-- Bruttolohn, 40% Pauschalabzug -600,-- -------- 900.00 minus 803,88 Anrechnungsfrei -------- 96,12 mit 40% =38,45 Verminderung der Brutto Witwenrente, natürlich Kr/PflV. aus den er- mässigten Betrag. MfG.
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