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Zuverdienst in passiver ATZ

von helmuth01.11.2010 | 17:27
2612 Ansichten
3 Antworten

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Kann mir jemand sagen, ob ich während meiner passiven Altersteilzeit noch etwas dazu verdienen kann und zwar in derselben Firma, mit der ich den ATZ-Vertrag geschlossen habe. Vielen Dank.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 01.11.2010 | 18:12
wenn sozialrechtlich keine ATZ vorliegt, dann natürlich auch nicht beitragsrechtlich. Dann dürften nicht die erhöhten Beiträge gezahlt werden. Mehrarbeit ist beim gleichen Arbeitgeber in der Freizeitphase immer schädlich, nicht zuletzt wegen des einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses. Ausnahmen gibt es nur wenige: Echte Mehrarbeit z.B. zum Beenden eines Projektes (ein anderer kann es fachlich nicht), EURO-Umstellung (ham wir ja schon) ....
-am 01.11.2010 | 18:06
Schauen Sie zunächst in Ihren ATZ Vertrag, ob dazu etwas geregelt ist. In erster Linie sollte das Ihr Arbeitgeber mit der Agentur für Arbeit klären, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber von dort seine Mehrkosten erstattet bekommt. Denn arbeit man in der Freistellungsphase, so hat man insgesamt gesehen die Arbeitszeit nicht halbiert und es liegt möglicherweise gar keine ATZ vor. Und wenn keine ATZ vorliegt hätte man ein Problem, wenn man im Anschluß daran die Altersrente wegen ATZ beantragt. Beantragt man die Altersrente für Schwerbehinderte, die für langjährig Versicherte oder die Regelaltersrente, so sehe ich für Sie kein Problem. Ob Ihr Arbeitgeber im Zweifel die Förderung verliert ist ja nicht Ihr Problem.
-am 01.11.2010 | 20:00
für die Ergänzung. Insofern dürfte helmuth seinen Plan aufgeben, denn es liegt wohl nicht in seinem Interesse, dass er "die erhöhten Beiträge" verliert und nur noch die echten Beiträge für seine Haltagsarbeit + Mehrarbeit im Versicherungskonto stehen hat.
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