Wenn die Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR überschritten wird, wird die Altersrente um 1/3; ½ oder 2/3 gekürzt. Dies hängt vom Hinzuverdienst ab. Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen; bei 2/3 Teilrentenbezug 491,40 EUR; bei 1/2 Teilrentenbezug 718,20 EUR ; bei 1/3 Teilrentenbezug 945,- EUR. Jeder Rentner hat aber eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Diese ist in der Anlage 19 des Rentenbescheides zu ersehen. Ferner gibt es auch noch einen Ausnahme: man kann im Kalenderjahr zweimal bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze hinzuverdienen ohne dass es schädlich wäre. Dieser Hinzuverdienst wird dann beim nächsten Leistungsfall (i.d.R. Hinterbliebenenrente) mit berücksichtigt. Konkrete Fragen sollten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe klären.