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Experten-Antwort

Zuverdienst ohne Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Katrin28.02.2018 | 17:22
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37 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein Arbeitgeber würde mir ermöglichen, neben meiner vollen Erwerbsminderungsrente einen 450- bzw 530 Euro-Job unter Einhaltung der Stundengrenzen der DRV zu geben. Allerdings will er partout keinen Minijob daraus machen, sondern mich nur sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Ist es möglich, neben der vollen EM-Rente auf 450- oder 530-Euro-Basis versicherungspflichtig zu arbeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an. Bevor Sie diese Beschäftigung aufnehmen müssen Sie vorher Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Dieser Träger wird Sie dann individuell auf die jeweiligen finanziellen Konsequenzen informieren.

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36 Antworten

W*lfgangam 28.02.2018 | 22:40
Hallo Katrin, Sie können auch neben der EMRT Vollzeit arbeiten, wenn weiterhin Ihr soz-med. Leistungsvermögen von unter 3 Std./tgl. damit weiterhin besteht. Im Hinblick auf die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR würden Sie bei 530 EUR/mtl. natürlich eine leichte Überschreitung haben - um 60 EUR. Die EMRT müsste daher um 2 EUR mtl. gekürzt werden ...nicht wirklich hoch. Wichtig ist, dass Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung der DRV das auch mitteilen - eher vorher und sich das ok dazu einholen ...eine Überprüfung der EMRT/kann die auch weiterhin nur unter 3 Std. tgl. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben?, könnte folgen - muss aber nicht sein ...reine Abstimmungssache mit Ihrem DRV-Mitarbeiter. Gruß w. PS: Der Arbeitgeber wird bei 530 EUR weniger eigene Abgaben zahlen müssen, als bei 450 EUR, da Sie mit dem etwas höheren Einkommen eine höhere Eigenbeteiligung an den Abgaben haben. 'Netto' wird für Sie kaum mehr als die 450 EUR übrig bleiben.
MA Rentenprüfdienstam 01.03.2018 | 09:31
Er könnte allerdings auch ein Rentenüberprüfungsverfahren veranlassen. Denn volle Erwerbsminderung und (Neben)Job widersprechen sich irgendwie, auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist. Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht aufzuwecken....
Rechte und Pflichtenam 01.03.2018 | 09:46
Bevor Sie diese Beschäftigung aufnehmen müssen Sie vorher Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Dieser Träger wird Sie dann individuell auf die jeweiligen finanziellen Konsequenzen informieren.
Er könnte allerdings auch ein Rentenüberprüfungsverfahren veranlassen. Denn volle Erwerbsminderung und (Neben)Job widersprechen sich irgendwie, auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist. Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht aufzuwecken....
Ich empfehle dringend, diesen letzten (kriminellen) Rat NICHT zu befolgen! In Ihrem Rentenbescheid ist Ihnen klar mitgeteilt worden, was zu beachten ist!
Katrinam 01.03.2018 | 10:02
450€? Ich dachte, der Grenzwert wurde gesetzlich auf 6300€/ Jahr, also 525€ im Monat, erhöht?
Fortitude oneam 01.03.2018 | 09:50
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Lieber W*lfgang, ich bin über Ihren Hinweis " Sie können neben Ihrer vollen EMRT noch Vollzeit" arbeiten und die Leistungsfähigkeit liegt unter 3 Stunden! Ich traute meinen Augen nicht. Ist das der W*lfgang mit über 30 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet? Nicht schlecht. Ich tendiere eher zu der Expertenantwort. Diese Thematik wurde schon tausendfach hier im Rentenforum erörtert. Dies ist eine individuelle Angelegenheit. Jeder einzelner Erwerbsminderungsrentner weiß am besten, wofür er seine volle EMR erhalten hat. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fortitude oneam 01.03.2018 | 10:22
Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an.
450€? Ich dachte, der Grenzwert wurde gesetzlich auf 6300€/ Jahr, also 525€ im Monat, erhöht?
Hallo, Am Verdienst Jahresgrenzwert (Höhe) hat sich nichts geändert. Vor Flexi waren es mtl. 450,00 plus Einmalzahlung 2x 450,00 ( jährlich 6.300 ). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Katrinam 01.03.2018 | 10:41
Also ist 525€ Brutto pro Monat dauerhaft möglich oder nicht?
-am 01.03.2018 | 10:57
Hallo Katrin, es gibt keine monatliche Hinzuverdienstgrenze mehr sondern nur noch eine jährliche, die bei 6.300 Euro liegt. Solange sie diese Grenze nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Hier geht es aber ausschließlich um die Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein.
Katrinam 01.03.2018 | 11:06
Zitat von - anzeigenausblenden
Also ist 525€ Brutto pro Monat dauerhaft möglich oder nicht?
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein.
Das ist klar. Aber das Leistungsvermögen und der Stundenrahmen kann doch bei einem 525€-Job genauso eingehalten werden? Wieso lautet Ihre Antwort, dass maximal 450 Euro möglich sind?
Fortitude oneam 01.03.2018 | 12:17
Zitat von Katrin anzeigenausblenden
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein.
Das ist klar. Aber das Leistungsvermögen und der Stundenrahmen kann doch bei einem 525€-Job genauso eingehalten werden? Wieso lautet Ihre Antwort, dass maximal 450 Euro möglich sind?
Was wollen Sie wirklich? Ja kann eingrhalten werden. Wichtig dabei ist, dass Sie unter 3 Stunden bleiben. Und glauben Sie mir, dass die DRV besonders auf diese Personen die zu Ihrer vollen EMR noch dazuverdienen, ein Augenmerk legen. Ist irgendwo auch logisch. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
MA Rentenprüfdienstam 01.03.2018 | 14:00
Zitat von Rechte und Pflichten anzeigenausblenden
Er könnte allerdings auch ein Rentenüberprüfungsverfahren veranlassen. Denn volle Erwerbsminderung und (Neben)Job widersprechen sich irgendwie, auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist. Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht aufzuwecken....
Ich empfehle dringend, diesen letzten (kriminellen) Rat NICHT zu befolgen! In Ihrem Rentenbescheid ist Ihnen klar mitgeteilt worden, was zu beachten ist!
Wie bitte? Was ist an dem Ratschlag, besser auf eine Arbeitsaufnahme zu verzichten anstatt ein Rentenüberprüfungsverfahren mit unbekanntem Ausgang zu riskieren, "kriminell"? Selbstvertändlich MUSS die Tätigkeit gemeldet werden, weil das früher oder später ohnehin rauskäme! Sie ahnen gar nicht, wie viele kuriose Fälle ich in meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit schon erlebt habe. Da ist es manchmal wirklich klüger, besser auf eine Arbeitsaufnahme zu verzichten.
Schadeam 01.03.2018 | 14:15
Natürlich haben Sie Recht, mit monatlich 525€ halten Sie die Grenze von 6300€ ein. aber rechnen Sie mal: bei 525€ sind Sie Versicherungspflichtig, zahlen also Beiträge zur RV, KV und PV - da sind schon mal Ca. 20%, also über 100€. Und Steuern fallen eventuell. Auch an. 450€ haben Sie brutto für netto. Ist da ein 450 € Job nicht vielleicht lukrativer?
Schadeam 01.03.2018 | 18:37
OK, habe die Gleitzone nicht bedacht......wird dadurch aber tendentiell auch nicht viel besser......wenn ich die Steuer berücksichtige.
W*lfgangam 01.03.2018 | 19:17
OK, habe die Gleitzone nicht bedacht......wird dadurch aber tendentiell auch nicht viel besser......wenn ich die Steuer berücksichtige.
Dummerweise fällt die Steuer aber wohl immer an, da Katrins Arbeitgeber ja "partout" KEINEN Minijob draus machen will (Siehe Sachverhaltsschilderung von Katrin!!!). Dann ist es wohl auch nix mit 450,- € brutto für netto ... :-(
Ergänzend: bei 530 EUR brutto fällt nach 'Lohnsteuerkarte' keine Steuer an (sofern nicht andere steuerpflichtigen Einkünfte/Rente und/oder Ehegatteneinkommen dazu führen würden). Insofern fallen die 525er-Gleitzonenjobber unter Ausreizung der 6300-EUR-Grenze auf ziemlich genau auf 450 EUR netto zurück – bei einem Mehraufwand an Arbeitszeit. > Fortitude one: ich bin über Ihren Hinweis " Sie können neben Ihrer vollen EMRT noch Vollzeit" arbeiten und die Leistungsfähigkeit liegt unter 3 Stunden! Meine Aussage war in einem wesentlichen/zulässigen Detail etwas anders formuliert ;-) Gruß w.
Unwissendeam 01.03.2018 | 18:54
Dummerweise fällt die Steuer aber wohl immer an, da Katrins Arbeitgeber ja "partout" KEINEN Minijob draus machen will (Siehe Sachverhaltsschilderung von Katrin!!!). Dann ist es wohl auch nix mit 450,- € brutto für netto ... :-(
Unwissendeam 01.03.2018 | 20:10
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Korrekt, auf der Lohnsteuerkarte fallen bei 530 Euro keine Steuern an. Aber aufgeschoben ist ja bekanntlich nicht aufgehoben: Nachdem Katrin mit dem Einkommen aus dem Midijob in Höhe von 6.300,- Euro bereits einen Großteil ihres steuerlichen Grundfreibetrags von 9.000,- Euro "verbraucht", bin ich mal davon ausgegangen, dass sie mit dem zusätzlichen Bezug der Rente wegen voller EM unterm Strich ***wohl*** steuerpflichtig werden wird. Aber klar: Sicher ist das gerade im Steuerrecht mit diversen Freibeträgen und Absetzmöglichkeiten nicht und wir kennen auch nicht die gesamte Einkommens- und Veranlagungslage von Katrin ... Daher Danke für die Ergänzung!
Katrinam 02.03.2018 | 10:42
Ich fürchte, ihr habt Recht. Zumindest könnte ich so aber auch noch ein bisschen Rentenversicherung einzahlen
Unwissendeam 02.03.2018 | 14:21
Hallo Katrin, leider wird sich selbst das wahrscheinlich nicht lohnen. In Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde für die Zeit ab Eintritt der Erwerbsminderung bis ca. zum 60. oder 62. Lebensjahr eine Zurechnungszeit anerkannt. Die Zurechnungszeit vor und während des Bezugs der EM-Rente wird als Anrechnungszeit in Ihre spätere Altersrente übernommen. Zahlen sie nun neben der EM-Rente Beiträge zur Rentenversicherung, die niedriger zu bewerten sind als die Zurechnungszeit, haben Sie von diesen Beiträgen bei der späteren Altersrente leider überhaupt nichts. Bei einer niedrig entlohnten Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,- und 530,- Euro dürften sich Rentenbeiträge für Sie regelmäßig nicht lohnen, weil sie wahrscheinlich niedriger bewertet werden als Ihre Zurechnungszeit.
Unwissendeam 02.03.2018 | 15:54
Auch das ist möglich!
Katrinam 02.03.2018 | 15:32
Oh, senke ich meine Altersrente damit ggf sogar?
HotRodam 02.03.2018 | 20:01
Oh, senke ich meine Altersrente damit ggf sogar?
Auch das ist möglich!
Das ist noch ein Grund dafür, Erwerbsarbeit möglichst zu vermeiden!
Arne Bananeam 16.10.2018 | 19:18
Hallo, ich beziehe derzeit Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Grundsicherung. Macht es Sinn, einen 450 Euro Job aufzunehmen? Ich würde von montags bis donnerstags arbeiten gehen für 3 Stunden, muss ich da was beachten?
asfdfam 17.10.2018 | 13:19
ich würde nicht für 525 € arbeiten, nach Abzug der Sozialabgaben bleiben dir gerade mal 410 €... dann lieber "nur" 450 €
W*lfgangam 17.10.2018 | 19:48
Hallo Arne Banane, denken Sie daran, dass die Grundsicherung eine Sozialleistung ist und ergänzend zum notwendigen Lebensunterhalt gezahlt wird - nach Anrechnung eigener Einkünfte. Bisher wird die kleine EM-Rente gegengerechnet, künftig dann auch zusätzlich der Minijob. Fragen Sie in Ihrem Sozialamt/Grundsicherungsstelle nach, ob/in welchem Umfang der Minijob anzurechnen ist ...was von der Grundsicherung noch übrig bleibt. Zu beachten ist, dass Sie verpflichtet sind, der DRV Ihre Beschäftigungsaufnahme (möglichst mit Art der Tätigkeit, zeitlicher Beschäftigungsumfang, erwarteter Verdienst) mitzuteilen, um sich das OK "geht, kein Problem für die EM-Rente" bestätigen zu lassen. Gruß w. PS: > @Tom: Wenn Sie die volle EMR erhalten, dann sollten Sie täglich unter 3 Stunden bleiben. Das ist Voraussetzung für ein volle EMR. ...was dafür Voraussetzung ist nun nicht, wird nicht absolut durch eine Beschäftigungszeit bestimmt ;-)
Klaram 18.10.2018 | 09:51
Bei Grundsicherung nach SGB XII gibt keine Freibeträge wie bspw beim ALG2. Jeder Euro wird sofort angerechnet, jedoch werden 30 % abgezogen als Anteil zur freien Verfügung. Maximal bis zur RB 1. Bei einem 450 Euro Job bleiben Ihnen also 135 € der Rest wird angerechnet. Weiterhin besteht auch für die Sozialbehörde ein Recht nach SGB XII Ihre EM anzuzweifeln und eine Begutachtung bei der DRV zu beauftragen.
Collinam 18.10.2018 | 13:38
Zitat von Klar anzeigenausblenden
Hallo, ich beziehe derzeit Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Grundsicherung. Macht es Sinn, einen 450 Euro Job aufzunehmen? Ich würde von montags bis donnerstags arbeiten gehen für 3 Stunden, muss ich da was beachten?
Bei Grundsicherung nach SGB XII gibt keine Freibeträge wie bspw beim ALG2. Jeder Euro wird sofort angerechnet, jedoch werden 30 % abgezogen als Anteil zur freien Verfügung. Maximal bis zur RB 1. Bei einem 450 Euro Job bleiben Ihnen also 135 € der Rest wird angerechnet. Weiterhin besteht auch für die Sozialbehörde ein Recht nach SGB XII Ihre EM anzuzweifeln und eine Begutachtung bei der DRV zu beauftragen.
Gleichberechtigung gibt es bei SGB XII nicht? Warum der Unterschied bei den Anrechnungen? Verfassungsgemäß?
KSCam 21.10.2018 | 09:45
Ihr alle wisst aber schon dass die DRV die Gesetze nicht macht, sondern lediglich das umsetzt was die Politik entscheidet. Wer also grundsätzlich unzufrieden ist, sollte sich bei seinen gewählten Vertretern in den Parlamenten vorbringen und nicht seinen Frust auf "den Beamten der DRV" abladen. Und daher sind sie letzten Beiträge hier allesamt nicht zielführend, weil sie eigentlich nicht in dieses Forum gehören.
Schadeam 08.12.2018 | 15:32
Das wäre dann eine ganz normale RV pflichtige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone und wäre mit 12 x 600 =7200 € als Zuverdienst zu berücksichtigen. Liegt also aufs Jahr betrachtet über der Grenze vom 6300 und führt nach der Formel überschreitender Betrag geteilt durch 12 davon 40 % zu einer entsprechend gekürzten Teilrente.
EMam 08.12.2018 | 14:37
Zitat von - anzeigenausblenden
Also ist 525€ Brutto pro Monat dauerhaft möglich oder nicht?
Hallo Katrin, es gibt keine monatliche Hinzuverdienstgrenze mehr sondern nur noch eine jährliche, die bei 6.300 Euro liegt. Solange sie diese Grenze nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Hier geht es aber ausschließlich um die Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein.
Mich interessiert die Anrechnung was bzgl. der 6300€ als Einkommen gilt. Beim Minijob 14x 450€=6300€/a ist dies klar. Leistungsvermögen < 3 Std und Meldepflicht jeder Beschäftigungsaufnahme ist auch klar. Wenn man aber z.B. einen lukrativen Spezialistenjob bekommen könnte und mit z.B. 20 Stunden im Monat und max. 5 Stunden die Woche über mehrere Tage verteilt gemäss freier Zeiteinteilung auf 600€ monatlich käme? Dies wäre dann kein pauschalversteuerter Minijob sondern eine reguläre Tätigkeit, die in der Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" mit einem "Bruttoarbeitslohn" von 7200€ erscheint, nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags in Höhe von 1000€ aber nur mit "Einkünften" von 6200€ in die weitere Einkommenssteuerberechnung eingeht. Oder kurz gesagt, berücksichtigt die DRV bei einer nicht pauschal versteuerten Tätigkeit (kein Minijob) den Arbeitnehmerpauschbertrag bei der Hinzuverdienstgrenze von 6300€, ähnlich wie z.B. die GKV bzgl. der Einkommensgrenzen der Familienversicherung?? Denn dann läge man mit 6200€ unter der Grenze von 6300€/a, ansonsten mit 7200€ darüber.
-am 10.12.2018 | 07:26
Zitat von EM anzeigenausblenden
EM schrieb

Also ist 525€ Brutto pro Monat dauerhaft möglich oder nicht?[/quote]

Hallo Katrin,

es gibt keine monatliche Hinzuverdienstgrenze mehr sondern nur noch eine jährliche, die bei 6.300 Euro liegt.

Solange sie diese Grenze nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Hier geht es aber ausschließlich um die Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein. [/quote]

Mich interessiert die Anrechnung was bzgl. der 6300€ als Einkommen gilt. Beim Minijob 14x 450€=6300€/a ist dies klar. Leistungsvermögen < 3 Std und Meldepflicht jeder Beschäftigungsaufnahme ist auch klar. Wenn man aber z.B. einen lukrativen Spezialistenjob bekommen könnte und mit z.B. 20 Stunden im Monat und max. 5 Stunden die Woche über mehrere Tage verteilt gemäss freier Zeiteinteilung auf 600€ monatlich käme? Dies wäre dann kein pauschalversteuerter Minijob sondern eine reguläre Tätigkeit, die in der Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" mit einem "Bruttoarbeitslohn" von 7200€ erscheint, nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags in Höhe von 1000€ aber nur mit "Einkünften" von 6200€ in die weitere Einkommenssteuerberechnung eingeht.

Oder kurz gesagt, berücksichtigt die DRV bei einer nicht pauschal versteuerten Tätigkeit (kein Minijob) den Arbeitnehmerpauschbertrag bei der Hinzuverdienstgrenze von 6300€, ähnlich wie z.B. die GKV bzgl. der Einkommensgrenzen der Familienversicherung?? Denn dann läge man mit 6200€ unter der Grenze von 6300€/a, ansonsten mit 7200€ darüber.

Hallo Katrin, es gibt keine monatliche Hinzuverdienstgrenze mehr sondern nur noch eine jährliche, die bei 6.300 Euro liegt. Solange sie diese Grenze nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Hier geht es aber ausschließlich um die Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es aber auch darauf an, ob Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens (also weniger als 3 Stunden täglich) hinzuverdienen. Bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat, also im Rahmen eines Minijobs, dürfte dies so sein.
Mich interessiert die Anrechnung was bzgl. der 6300€ als Einkommen gilt. Beim Minijob 14x 450€=6300€/a ist dies klar. Leistungsvermögen < 3 Std und Meldepflicht jeder Beschäftigungsaufnahme ist auch klar. Wenn man aber z.B. einen lukrativen Spezialistenjob bekommen könnte und mit z.B. 20 Stunden im Monat und max. 5 Stunden die Woche über mehrere Tage verteilt gemäss freier Zeiteinteilung auf 600€ monatlich käme? Dies wäre dann kein pauschalversteuerter Minijob sondern eine reguläre Tätigkeit, die in der Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" mit einem "Bruttoarbeitslohn" von 7200€ erscheint, nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags in Höhe von 1000€ aber nur mit "Einkünften" von 6200€ in die weitere Einkommenssteuerberechnung eingeht. Oder kurz gesagt, berücksichtigt die DRV bei einer nicht pauschal versteuerten Tätigkeit (kein Minijob) den Arbeitnehmerpauschbertrag bei der Hinzuverdienstgrenze von 6300€, ähnlich wie z.B. die GKV bzgl. der Einkommensgrenzen der Familienversicherung?? Denn dann läge man mit 6200€ unter der Grenze von 6300€/a, ansonsten mit 7200€ darüber.
Guten Morgen, als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV - sind. Ausschlaggebend ist stets der Bruttolohn und somit der Betrag, der sich vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsanteilen ergibt (also auch vor Abzug irgendwelcher Steuerfreibeträge, Pauschbeträge, Werbekosten etc. und unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob, eine Beschäftigung in der Gleitzone oder um eine reguläre Beschäftigung handelt). In Ihrem Beispiel würde also ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst von 7.200 Euro berücksichtigt werden. Damit bestünde auf jeden Fall nur noch Anspruch auf eine Teilrente.
Celin 66am 10.12.2018 | 13:48
Hallo zusammen,wenn ich auf 450Euro einen Minijob annehme unter 3 Std, bei der EWM Rente, dann werden mir doch Abzüge berechnet? D.h. von 450 Euro Brutto bleiben mir Netto nur noch 357,-€ Oder liege ich da verkehrt? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
W*lfgangam 10.12.2018 | 20:01
Hallo Celin 66, - 2 % pauschale Lohnsteuer = 9,00 EUR - 3,6 eigener Rentenbeitrag = 16,20 EUR sind von 450 EUR abgezogen wie viel? Gruß w. PS: @Friedrich M.: Und wenn ich die Macht hätte (...) ...jaja, ist schon ganz schwer, ein Jedi zu werden - üben üben üben ;-)
Celin 66am 11.12.2018 | 13:26
Hallo Celin 66, - 2 % pauschale Lohnsteuer = 9,00 EUR - 3,6 eigener Rentenbeitrag = 16,20 EUR sind von 450 EUR abgezogen wie viel? Gruß w. PS: @Friedrich M.: Und wenn ich die Macht hätte (...) ...jaja, ist schon ganz schwer, ein Jedi zu werden - üben üben üben ;-)
Hallo W*lfgang, Ich danke dir für deine Antwort. Ich weiß nicht warum man mir das anders genannt hatte. Zusätzlich stimmt es auch das es ganz schwer ist ein Jedi zu werden ;-) VG Celin 66
Moam 04.06.2019 | 15:03
Hallo, ich arbeite bei unbefristeter Eu Rente auch für 450 nebenbei und hab nicht riskiert die vollen erlaubten Stunden bis 15 die Woche zu arbeiten, weil das eine Rentenprüfung nach sich gezogen hatte. Und schlafende Hunde wollte ich eben auch nicht wecken, weil meine Erfahrung mit der DRV zeigen, das da nix unbedingt logisch sein muss. Bin am 21.1.2013 nach einem Zusammenbruch mit Burnout krank geschrieben worden, habe immer wieder Arbeitsversuche gestartet, weil ich noch nicht in die Rente wollte(Baujahr 1960) und zum Tel auch mehre Monate geschafft. Als dann die Aussteuerung kam habe ich im juni 2015 einen Eu Rentenantrag gestellt. Ein Jahr hört ich nix wesentliches, kein Gutachter und so weiter und habe in der Zeit vom Arbeitsamt eine Art Vorschuss erhalten, damit ich leben konnte. Nach einem Jahr kam dann endlich Bescheid und ich war baff: Sofortige unbegrenzte Erwerbsunfähigkeit und zwar Vollzeit. Aber das Schärfste war: Rückwirkend ab dem 21.1.2013. also den ersten Tag der "Krankheit". Und das obwohl ich zwischendurch wieder gearbeitet hab und den Rentenantrag erst 2015 gestellt habe. Es lies sich auch nicht ändern(wäre wegen der Scheidung in der Zeit wichtig gewesen), für die Monate wo ich arbeiten war, gab es keine Rente, den Rest haben sie mit Krankenkasse und Arbeitsamt ausgeglichen..... Also, solche Entscheidungen nach Aktenlage haben mich gelehrt, nicht schlafende Hunde zu wecken und vorsichtig zu sein.
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