Hallo Britta 60,
seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können nun so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Britta 60,
seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können nun so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hinzuverdienst bei EM-Rente seit 01.01.2023: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Anspruch auf KG gibt es bei voller EM-Rente nicht und die EM-Rente kann man auch NICHT als Teilrente (wie eine Altersrente nach Wahl) beziehen. Bei Teil-EM-Rente richtet sich ein KG-Anspruch nach §50 SGB V Im Übrigen zum Krankengeldanspruch immer bei der Krankenkasse nachfragen, nicht bei der RentenversicherungSie können so viel sie wollen hinzuverdienen, ihre Rente wird nicht gekürzt. Sollten Sie allerdings für den Fall der Krankheit auch Krankengeld haben wollen, müssen Sie ihre Schwerbehindertenrente auf 99,99 % kürzen.Gilt das Alles auch für die Erwerbsminderungsrente? Bei arbeiten in Teilzeit: Bei halber Erwerbsminderungsrente bei unter 6 Stunden täglich. Bei voller Erwerbsminderungsrente bei unter 3 Stunden täglich.
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