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Experten-Antwort

Zuverdienst voll Erwerbsminderungsrente

von Ines Schneider05.07.2023 | 15:36
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Die Zuverdienst Stunden werden diese 5×2,59 Std oder 7×2,59 Std in der Woche gerechnet? Gruß Ines Schneider

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines,

vor dem Hintergrund, dass für die Beurteilung des Leistungsfalls der vollen Erwerbsminderung entscheidend auf den zeitlichen Umfang der ausgeübten Tätigkeit abzustellen ist, ist die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für den Anspruch unschädlich, wenn die abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit weniger als 3 Stunden täglich – bzw. unter 15 Stunden wöchentlich – ausgeübt wird. 
Durchaus darf auch an einzelnen Tagen in der Woche mehr als 3 Stunden gearbeitet werden, wenn dann anschließend entsprechend Zeit zum Ausruhen ist und die Ausübung der Beschäftigung damit Ihrem Restleistungsvermögen entspricht.


Wenn Sie das Risiko einer ärztlichen Überprüfung nicht eingehen wollen, sollten Sie mit Ihrer täglichen Arbeitszeit unter 3 Stunden bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Mikeam 05.07.2023 | 15:43
15 Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden. Also maximal 6 mal zweieinhalb zum Beispiel. Oder 5 × 2 Stunden und 59 Minuten
Maxam 05.07.2023 | 16:17
Falsch... Laut Gesetz: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Von Wochenstunden steht da nix...
Siebenam 05.07.2023 | 17:40
Üblicherweise wird bei den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von einer 5-Tage-Woche ausgegangen. Wobei 2:59 zwar timeless unter 3 Stunden sind, aber nur eine lausige Minute mehr und.... Besser wäre 2:30h.
KSCam 05.07.2023 | 18:20
Eigentlich können Sie sich Ihre Frage doch selbst beantworten: Wer an 7 Tagen jeweils 2 Stunden und 59 Minuten arbeitet, kommt in der Woche auf 20 Stunden und 53 Minuten und arbeitet damit mehr als halbtags (gemessen an einer 38-41 Stundenwoche). Und da meinen Sie so jemand wäre voll erwerbsgemindert? Die 2 Stunden 59 Minuten sind doch rein theoretischer Natur, oder behauptet jemand ersthaft, dass dieser Mensch dann nicht auch genau 3 Stunden am Tag arbeiten kann? Anyway, im Gesetz steht "unter 15 Stunden" in der Woche und im Zweifel müssen Sie sich eh von Ihrer DRV absegnen lassen, ob Ihr angedachtes Arbeitszeitmodell OK ist. PS: dazu gibts in den letzten 10 Jahren gefühlt 10.000 Fragen und Antworten hier im Forum.
KSCam 05.07.2023 | 19:37
Klar wird so was genau so vertraglich geregelt. Aber mir kann trotzdem keiner erzählen dass jemand der täglich 2:59 arbeiten kann nicht auch 3:01 arbeiten könnte. Und dass dieser MA dann jeden Tag genau nach 2:59 "alles stehen und liegen lässt". Ein Schelm wer da böses dabei denkt......
Fritzeam 06.07.2023 | 06:45
Zumindest werden als Kriterien für die Nahtlosigkeit oder den Anspruch auf Arbeitsvermittlung die Leistungsfähigkeit von 15 Wochenstunden benannt. Das ist schon gebräuchlich!
Carlam 06.07.2023 | 07:02
Die DRV kann auch folgendes Modell gestatten, der Rentner arbeitet Montag und Dienstag jeweils 6 Stunden und hat den Rest der Woche frei. Das wären 12 Wochenstunden und weit weg von den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
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