Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zuverdienst zum Übergangsgeld

von Anja Riedel04.02.2015 | 12:28
907 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Nach mehreren Recherchen bin ich immer noch nicht zu einer Lösung gekommen und eine genaue Antwort habe ich bisher nicht gefunden, bzw. widersprechen sich die Anworten. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mein Lebensgefährte fängt am 16.02.2015 eine Umschulung zum Kaufmann über die Rentenversicherung an. Für dieses 2 Jahre bezieht er dann ja Übergangsgeld, dessen Höhe uns leider immer noch nicht bekannt ist. Nun hätte er evt. die Möglichkeit zu dieser Rehamaßnahme einen Minijob auf 450€ Basis an den Wochenenden entsprechend seiner gesundheitlichen Einschränkungen auszuüben. Da wir eine 4-köpfige Familie sind ist das Geld für diese Zeit ja sehr knapp. Meine Frage ist jetzt, darf er zum Übergangsgeld einen Zuverdienst haben? Wird dieses Geld auf das Übergangsgeld angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Oder darf er zusätzlich zum Übergangsgeld 450 Euro verdienen, ohne das dieses Geld angerechnet wird? Falls es voll angerechnet wird, macht das Ganze ja auch keinen Sinn. Muss er sonst noch Irgendwas beachten? Es wäre schön, von Ihnen eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Ich bedanke mich im Voraus. MFG Anja

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.02.2015 | 13:58

Hallo Frau Riedel,

im Vordergrund der Leistung zur Teilhabe muss natürlich die ordnungsgemäße Teilnahme an der Umschulung stehen. Grds. ist gleichzeitig bezogenes Arbeitsentgelt auf Übergangsgeld anzurechnen. Iist jedoch aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, so kann das während der Leistung bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Bei einer ersten Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung während der Umschulung, wäre das Arbeitsentgelt nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen.

Freundliche Grüße

Experten-Antwortam 04.02.2015 | 13:59

Hallo Frau Riedel,

im Vordergrund der Leistung zur Teilhabe muss natürlich die ordnungsgemäße Teilnahme an der Umschulung stehen. Grds. ist gleichzeitig bezogenes Arbeitsentgelt auf Übergangsgeld anzurechnen. Iist jedoch aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, so kann das während der Leistung bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Bei einer ersten Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung während der Umschulung, wäre das Arbeitsentgelt nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen.

Freundliche Grüße

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026