Hallo Ralf Hensel,
eine geringfügige Beschäftigung hat unter normalen Umständen keinen Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente. Und solange Ihre Nebentätigkeit mit dem bei Ihnen sozialmedizinisch festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist grundsätzlich auch auch kein negativer Einfluss auf eine später mögliche Verlängerung der Erwerbsminderungsrente zu befürchten. Den Antrag auf Verlängerung sollten Sie etwa 6 Monate vor dem aktuellen Rentenende stellen.
Die weiteren Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Übrigen - wie von User „-/-“ bereits genannt - in der Anlage 19 zum Rentenbescheid.