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Experten-Antwort

Zuverdienst zur vollen unbefristeten EU Rente kaum möglich?

von Frührentner03.08.2017 | 08:58
538 Ansichten
1 Antworten
Ich bin seit ein paar Jahren Frührentner (EU Rente) und habe diese unbefristet. Es war ein langer und sehr wichtiger Kampf diese Rente zu bekommen, auch wenn sie sehr gering ist und ich zusätzlich Grundsicherung erhalte. Gerne möchte und kann allerdings trotzdem etwas mit meinen Tätigkeiten zu meinem Lebensunterhalt beisteuern. Allerdings möchte ich auf keinen Fall, dass ich dadurch wieder zum Gutachter geschickt werden um meine derzeitige Arbeitsfähigkeit zu überprüfen, wenn ich zu viel verdiene. Seit diesem Jahr kann man nach meinen Informationen 6300,- Euro dazu verdienen, ohne um seine Rente zu bangen. Ich kann allerdings nur noch sehr leichte und unregelmäßige Tätigkeiten erledigen. Diese Tätigkeiten sind u. a. Kunstwerke, Bücher schreiben und Musik komponieren. Nun habe ich die Möglichkeit ca. 100,00 Euro mit dem Verkauf meiner Werke in der Stunde zu verdienen. Da es sich um die vorher geschilderten Tätigkeiten handelt, kann ich mir die Zeiten dazu, wann ich z. B. ein Bild erstelle oder ein Lied komponiere oder an einem Buch weiter schreibe frei einteilen. Es ist ja sozusagen ein bezahltes Hobby und keine richtige Arbeit im Sinne des Arbeitsrechts bzw. eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Um die 6300,- Euro nicht zu überschreiten dürfte ich dann nur ca. 6–9 Stunden im Monat meine Arbeit verrichten. Meine Frage ist: "Gilt diese "Hobbytätigkeit" dann auch als voll ernst zunehmende Arbeit und ich riskiere dadurch, dass meine Arbeitsfähigkeit nochmal neu überprüft wird oder wird hier auch unterschieden um welche "Arbeit" bzw. Tätigkeit es sich hierbei handelt? Mein Verdienst kann natürlich jederzeit niedriger sein und evtl. in zwei Jahren verdienen ich evtl. mit meinen Tätigkeiten kaum noch was. Deshalb möchte und kann ich einfach die Sicherheit der Rentenzusage nicht verlieren, obwohl ich mich sehr gerne zu 100 % selbst versorgen möchte, aber das ist ja auch mit den Auflagen der Grundsicherung kaum zu schaffen. Voraus schon vielen Dank für Ihre Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2017 | 10:02

Für die Beurteilung der Hinzuverdienstgrenze (seit 01.07.2017 gilt der Jahreswert von 6300,00 Euro) spielt es keine Rolle, aus welcher Art Tätigkeit Sie das Einkommen beziehen. Bei einer selbständigen Tätigkeit dient der erzielte Gewinn (vor Steuern) als Basis. Auch bei einer unbefristeten EU-Rente müssen Sie damit rechnen, dass der Rententräger seine getroffene Entscheidung durch eine erneute Begutachtung überprüfen lässt.

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