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Zuverdienstgrenze

von MM06.03.2009 | 15:27
827 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe jetzt mehrmals gelesen, dass die Zuverdienstgrenze bei der EM-Rente bei 400€ liegt. In meinem Bescheid von Anfang letzten Jahres steht aber 350€ brutto. Liegt das an der Begrenzung auf 21 Monate? Oder an der Rentenhöhe von 450 €? Muss ich denn nun jede Aufnahme einer Beschäftigung melden oder nicht? Ich lese im Forum nicht ganz eindeutig? Vielen Dank im Voraus fürdie Antworten

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "-_-".

3 Antworten

Ich bin ein Arschlocham 06.03.2009 | 15:55
1. Es heisst "HINzuverdienst" nicht "zuverdienst" HIN !!!!!!! 2. Die Hinzuverdienstgrenze wurde durch eine Gesetzesänderung erhöht und beträgt 400 EUR. Sollten Sie dies auch noch schriftlich wollen, drucken Sie sich eine Broschüre aus oder lassen Sie sich das wenn es denn sein muss bescheinigen.
MMam 06.03.2009 | 16:27
.
-_-am 06.03.2009 | 16:32
Ihr Rentenbescheid wird dann sicher nicht von Anfang dieses Jahres, sondern schon von Anfang 2008 sein. Da unsere Volkstreter einmal wieder nicht in die Pötte kamen, ist die Entgeltgrenze erst im Laufe der ersten Jahreshälfte nachträglich und rückwirkend zum 01.01.2008 auf 400,- € heraufgesetzt worden. Also steht es bei den Rentenbescheiden von Jahresanfang 2008 jetzt falsch. Streng genommen müssten Sie jede Beschäftigung melden, doch es macht keinen Sinn. Wenn Sie bis 400,- € brutto (Minijob) verdienen, findet beim Rentenversicherungsträger lediglich der bekannte Beamtendreikampf statt (knicken, lochen, abheften). Wollen Sie Verwaltungskosten sparen, lassen Sie es also besser. Der Rentenversicherungsträger erhält ohnehin eine maschinelle Meldung, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Aus der angegebenen Personengruppe 109 (Minijob) erkennt er dann, dass Sie nur bis 400,- EUR Bruttoentgelt erzielen. Etwas anderes gilt für Hinterbliebenenrenten. Da sollte man alle eigenen Einkommen melden (Nachweis beifügen).
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