Hallo Rentnet,
grundsätzlich erfolgt immer zum 01.07. des Folgejahres die Prüfung des Hinzuverdienstes und dann auch demzufolge die Nachzahlung oder Nachforderung.
Auf Antrag des Rentners kann bereits zum 01.01. eine Überprüfung des Hinzuverdienstes erfolgen, wenn mindestens 10% vom jährlichen, bisherigen Verdienst abgewichen wird.