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Experten-Antwort

Zuviel gezahlte KRK Beiträge nach Rentenbeginn und vorher freiwillig Versichert

von KHK12.09.2025 | 08:39
202 Ansichten
2 Antworten
Ich bin seid Juli 2023 Rentner, war vorher Freiwillig Versichert, seid 1986. Meine Frage : Muss KRK den erhöhten Beitrag von Freiwillig auf KRK für Rentner zurückzahlen für die 3 Jahre und 3 Monate. Gibt es da ein Gesetz vom BSG ??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2025 | 08:52

Guten Tag KHK,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Etwas wirr, Ihre Ausführungenam 12.09.2025 | 08:47
Das Bundessozialgericht (BSG) macht keine Gesetze! Und die Rentenversicherung ist überhaupt der komplett falsche Anprechpartner bei Fragen zu Krankenkassenbeiträgen. Eigentlich logisch, oder? Klären Sie das doch bitte mit Ihrer Krankenkasse. Völlig unklar ist, was Sie mit "erhöhten Beiträgen" meinen und mit "Beitrag von Freiwillig auf KRK". Wenn Sie als Renter den Status "Krankenversicherung der Rentner"(KVdR) haben, und nicht mehr KK-versicherungspflichtig weitergearbeitet haben, dann müssen Sie zum Beispiel auf Kapitalerträge oder sonstige Gewinne wie Mieteinnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen, ansonsten schon. Aber wie gesagt, klären Sie das mit der Krankenkasse!
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