Hallo Melanie,
lt. § 4 der Zuzahlungsrichtlinien gilt folgendes:
"Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung ist unter Beifügung einer Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers oder einer behördlichen Bescheinigung (zum Beispiel Rentenbescheid) mit dem Antrag auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI beziehungsweise mit dem Antrag auf sonstige stationäre Leistungen einzureichen. Maßgebend sind grundsätzlich die Verhältnisse im Kalendermonat vor der Antragstellung auf die Rehabilitationsleistung."
Eine Abweichung hiervon ist dann möglich, wenn sich bis zur Aufnahme in die Reha-Einrichtung Ihre Einkommensverhältnisse maßgeblich ändern. In diesem Fall ist auf Antrag auf die Verhältnisse im Kalendermonat vor Beginn der Rehabilitation abzustellen.
Ob in Ihrem Fall, bei welchem keine Änderung der Einkommensverhältnisse, aber der Befreiungsgrenze vorliegt, analog gehandelt werden kann, ist direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger abzuklären. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.