Bezüglich der Dauer der Zuzahlung gibt es Unterschiede zwischen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung.
Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich die Zuzahlungsdauer auf maximal 28 Tage, wohingegen die Dauer der Zuzahlung bei der Rentenversicherung maximal 42 Tage beträgt (Ausnahme: Anschlussrehabilitation nur 14 Tage).
Was die Zuzahlung für eine medizinische Rehabilitation durch die Rentenversicherung betrifft, werden Zuzahlungen für vorhergehende Krankenhausaufenthalte berücksichtigt, allerdings nur bezogen auf das selbe Kalenderjahr. Ihre Zuzahlung aus August 2018 kann folglich für die Leistung im Januar 2019 nicht angerechnet werden.