Hallo KB,
solange Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind können Sie keine freiwilligen Beiträge nach § 7 SGB VI entrichten.
Eine "Zuzahlung" der Differenz zum jetzigen Gehalt ist somit nicht möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung