Für Sie käme evtl. eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation) in Betracht. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle, um die genauen Anspruchsvoraussetzungen zu erfahren bzw. einen solchen Antrag dort aufnehmen zu lassen.