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Zwangsrente

von günter15.06.2008 | 10:54
2809 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich werde 61 Jahre alt, und bin seit Juli 2006 zu 50% schwerbehindert. Meine Frage lautet: Kann ich bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit von meiner Krankenkasse oder vom Arbeitsamt in Zwangsrente geschickt werden,oder steht mir das gesetzliche Krankengeld bis zu 78 Wochen, bzw.Arbeitslosengeld I bis zu 24 Monaten zu ? Vielen Dank im vorraus Günter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo günter,

es kann Sie zunächst mal niemand zwingen, die Altersrente für Schwerbehinderte vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie jedoch tatsächlich nicht arbeiten können, dann kann es zu den von Realist geschilderten Konsequenzen kommen: Die Krankenkasse kann Sie bei längerer Krankheit zur Rehabilition auffordern, was zu einer Umdeutung in einen Rentenantrag führen kann.

Und Arbeitslosigkeit liegt nur solange vor, wie Sie in der Lage sind, eine mind. 15 Stunden/Woche umfassende Erwerbstätigkeit auszuüben. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr und müssten Rente beantragen.

2 Antworten

Realistam 15.06.2008 | 13:44
Nein, Sie können NICHT zwangsweise verrentet werden! Allerdings kann Sie sowohl Ihre Krankenkasse als auch die Arbeitsagentur dazu auffordern, bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine medizinische- und/oder berufliche Reha-Maßnahme zu beantragen. Dieser Antrag kann dann später in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn eine Reha erfolglos erscheint. Einen Anspruch auf mindestens 78 Wochen Krankengeld oder 24 Monate Arbeitslosengeld haben Sie definitiv nicht!
Schadeam 15.06.2008 | 16:24
... es wäre ja auch allzu grotesk, wenn das AA im Extremfall einem im Koma liegenden 2 Jahre Arbeitslosengeld zahlen müsste, nur weil der (oder seine Bevollmächtigten) das einer Rente vorzieht.
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