Hallo günter,
es kann Sie zunächst mal niemand zwingen, die Altersrente für Schwerbehinderte vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie jedoch tatsächlich nicht arbeiten können, dann kann es zu den von Realist geschilderten Konsequenzen kommen: Die Krankenkasse kann Sie bei längerer Krankheit zur Rehabilition auffordern, was zu einer Umdeutung in einen Rentenantrag führen kann.
Und Arbeitslosigkeit liegt nur solange vor, wie Sie in der Lage sind, eine mind. 15 Stunden/Woche umfassende Erwerbstätigkeit auszuüben. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr und müssten Rente beantragen.