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Experten-Antwort

Zwangsverrenten

von Oliver Schweriin14.08.2018 | 08:46
435 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin Harz IV Empfänger. Das Jobcenter zwingt mich jetzt frühzeitig in Rente. Das möchte ich aber noch nicht, da ich sonst massive Abschläge für immer hätte. Was kann ich nur dagegen tun? Einen Rechtschutz habe ich nicht. Dürfen die das überhaupt? Ich bitte um Hilfestellung. Danke. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2018 | 16:41

Hallo, Oliver,

wir verweisen auf den Hinweis auf die Rechtsprechung von Senf-dazu und SE.

Lassen Sie sich die rechtlichen Grundlagen vom Jobcenter nennen und erörtern Sie dort Ihre eigene individuelle Situation. Ob eine Aufforderung zur Beantragung einer vorgezogenen Altersrente „unbillig“ ist entscheidet nicht die DRV.

6 Antworten

senf-dazuam 14.08.2018 | 10:07
siehe hierzu die Nachricht vom Tag: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/gegen-vorzeitige-… Siehe auch "Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung)" unter http://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/…
SEam 14.08.2018 | 12:34
Kein Renten­zwang des Job­centers bei Hartz-IV Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts vom 09. August 2018, Aktenzeichen: B 14 AS 1/18 R bestätigt, dass es keinen ultimativen Zwang zur Rente bei Bezug von Hartz-IV Leistungen gibt. Insbesondere dann nicht, wenn der Rentenzwang durch das Jobcenter unbillig ist. Es bestätigte das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg. Das Jobcenter durfte den Versicherten nicht dazu zwingen, einen Rentenantrag für eine Altersrente mit 63 und einem Abschlag von 9,6 Prozent zu stellen, wenn demnächst auch eine abschlagsfreie vorzeitige Altersrente erreichbar ist. Kein Rentenzwang des Jobcenters bei Hartz-IV Bezug für eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag. Diese Rente- die Altersrente für langjährig Versicherte- ist mit einer Wartezeit von 35 Jahren und einem Lebensalter von 63 Jahren erreichbar. Für die Betroffenen ist die Situation besonders schmerzhaft, weil sie die Rente mit zum Teil erheblichen Abschlägen nehmen müssen. Diesem Zwang hat das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 09. August 2018 einem Riegel vorgeschoben.
Rentenschmiedam 14.08.2018 | 12:41
Hallo, das Problem dabei sind die kleinen Worte: unbillig bedeutet eine Einzelfallprüfung unter bestimmten Voraussetzungen, d.h. im verhandelten Fall, dass der Rentner schon vier Monate später ohne Abschlag hätte berentet werden können. Ist es bis zu diesem Termin noch länger hin, sieht es schon wieder anders aus. Und des weiteren ist es eine Einzelfallentscheidung, was in der Regel dazu führt, dass die betroffene Verwaltung prüft, ob sie dieser in anderen Fällen folgt, also von ihrer bisherigen Rechtsauffassung abweicht. Von einem generellen Riegel der das vorgeschoben worden ist kann also noch keine Rede sein. Mit besten Grüssen
Grokoam 14.08.2018 | 15:23
Wie wäre es mit arbeiten?
Schadeam 14.08.2018 | 16:55
Sie schreiben nur, dass Sie frühzeitig in Rente gezwungen werden sollen. Geht es da um die Altersrente oder eine EM Rente? Was meinen Sie mit frühzeitig?
suchenwiam 14.08.2018 | 17:03
Irgendwie passen die Zahlen nicht zusammen. Der Abschlag für vorgezogene Rente beträgt 0.3% pro Monat. Die 9.6% in der ersten Antwort entsprechen also 32 Monaten, 2 Jahre 8 Monate. Im verhandelten Fall war aber Abschlag für 4 Monate = 1.2% anzusetzen.
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