Hallo, Oliver,
wir verweisen auf den Hinweis auf die Rechtsprechung von Senf-dazu und SE.
Lassen Sie sich die rechtlichen Grundlagen vom Jobcenter nennen und erörtern Sie dort Ihre eigene individuelle Situation. Ob eine Aufforderung zur Beantragung einer vorgezogenen Altersrente „unbillig“ ist entscheidet nicht die DRV.