Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zwangsverrentung

von Renate B16.07.2017 | 16:46
1261 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
bin 63 Jahre alt, .müsste bis 66 Jahren arbeiten, um abschlagsfrei in Rene zu gehen. Hatte einen Schlaganfall und bin nun seit 8 Monaten krank. Es bessert sich langsam. Meine Firma bot mir einen alternativen Arbeitsplatz an. Nun will meine Kranenkasse mich in Rente schicken und drohte mir sogar mit Verlust des Versicherungsschutzes, wenn ich den Rehabilitationsantrag nicht stelle. Ist das rechtens, dürfen die das und warum wird nicht noch ein paar Monate abgewartet, schließlich geht es vorwärts? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renate B.,

ja, die Krankenkasse darf Sie auffordern, einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Dieser Aufforderung sollten Sie auch nachkommen, um Einbußen bei der Krankengeldzahlung zu vermeiden.

Zu Ihrer Frage nach den Unterschieden in den Rentenarten:

EU-Renten gibt es nicht mehr.

Bei den Renten wegen Erwerbsminderung wird unterschieden zwischen Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung und Renten wegen voller Erwerbsminderung. Auf welche Rente ggf. Anspruch besteht, richtet sich nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeitsfähig sind (d.h. unter 3 Stunden täglich), soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist für diejenigen gedacht, die noch einige Stunden täglich arbeiten können (d.h. zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich). Sie ergänzt dann das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Bei einem Rentenbeginn in 2017 könnten für Sie noch geringe Abschläge anfallen.

Für nähere Informationen werfen Sie doch einen Blick in diese Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie frühestens ab 63 (mit Abschlägen) bekommen, wenn Sie wie von Ihnen angegeben die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Der maximale Abschlag bei Geburtsjahrgang 1954 beträgt 9,6 Prozent.

Genaueres können Sie in dieser Broschüre nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 16.07.2017 | 18:13
Ja es ist rechtens wenn die Kasse Sie auffordert Reha zu beantragen. Mehr ist bislang auch noch nicht passiert. Ob die Reha bewilligt wird oder abgelehnt wird weiß hier niemand, theoretisch könnte der Rehaantrag auch in einen EM Antrag umgedeutet werden. In diesem Fall hätten Sie mit 63 kaum noch Abschläge. Sie haben sofort Ruhe wenn Sie das Angebot Ihrer Firma annehmen und morgen wieder arbeiten. Mehr kann man im Forum nicht sagen. eine garatie in jedem Fall erst in Rente gehen zu müssen wenn keine Abschläge mehr drohen und solange von Kasse oder Arbeitsamt finanziert zu werden gibt es auf jeden Fall nicht.
Die 3Kam 16.07.2017 | 18:59
Sie wurde nicht zur Reha, sondern zur RENTE aufgefordert.
Renate Bam 16.07.2017 | 19:20
Danke für die Antwort. Kann leider noch nicht arbeiten gehen wuerde sehr gern habe aber noch konzentrationsschwierigkeiten und das gehen fällt noch schwer, war schon 2 monate in der reha , es wurde per aktenlage entschieden einen antrag zu stellen ,denke wegen der kosten ; krankengeld wollen sie nicht länger zahlen (4 monate jetzt krankengeld) jetzt wo es vorwärts geht, bekommt man wieder einen schlag ins Gesicht, obwohl die Krankenkasse weiss dass es ein "vermeintlicher Behandlungsfehler war " Schlaganfall wurde zuspät erkannt, aber eine krähe hakt der anderen kein Auge aus. Nun können wir sehen wie wir zurecht kommen.
Schadeam 16.07.2017 | 20:03
Wenn Sie schon in Reha waren, wird ein erneuter Rehaantrag wohl abgelehnt, aber möglicherweise nicht umgedeutet. Taktisch gesehen können Sie lediglich den Antrag so spät wie möglich stellen, also am letzten Tag der von der Kasse schriftlich gesetzten Frist.
Renate Bam 16.07.2017 | 21:39
Danke nochmals. zu meiner information, worin besteht der Unterschied zwischen EU -Rente , Erwerbsminderungsrente und langjährigversicherten Rente (35 Jahre -sind erfüllt)schwerbehindertenausweis beträgt 30 % ist schon bei der REHA Antrag auf Höherstufung gestellt worden ,aber nur Vertröstungen nach 7 monaten
Renate Bam 17.07.2017 | 11:00
Danke für die Informationen ,hat nir geholfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026