Hallo Rentenanwärter,
die Krankenkasse hat das Recht Sie dazu aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann bei entsprechender Antragstellung prüfen, ob solche Leistungen erfolgversprechend sein können. Sollte festgestellt werden, dass dies von vorneherein nicht der Fall ist bzw. dass nach Abschluss der entsprechenden Leistung Erwerbsminderung vorliegt, kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, dieser Umdeutung zu widersprechen - da Sie aber von Ihrer Krankenkasse aufgefordert wurden, geht dies ggf. nur in Absprache mit Ihrer Krankenkasse.