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Experten-Antwort

Zwangsverrentung

von Rentenanwärter17.03.2018 | 11:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 63 Jahre alt und seit Oktober 2017 Arbeitsunfähig. Die Krankenkasse verlangt dass ich einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung stelle. Kann mich der Rentenversicherungsträger Zwangsverrenten wenn die Reha kein erfolg hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenanwärter,

die Krankenkasse hat das Recht Sie dazu aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann bei entsprechender Antragstellung prüfen, ob solche Leistungen erfolgversprechend sein können. Sollte festgestellt werden, dass dies von vorneherein nicht der Fall ist bzw. dass nach Abschluss der entsprechenden Leistung Erwerbsminderung vorliegt, kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, dieser Umdeutung zu widersprechen - da Sie aber von Ihrer Krankenkasse aufgefordert wurden, geht dies ggf. nur in Absprache mit Ihrer Krankenkasse.

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29 Antworten

Hugoam 17.03.2018 | 11:59
Zwingen kann keiner. Nur Zahlungen einstellen. Wie ist es mit ALG 1 ? Rat: Alle Aufforderungen auf Anträge so spät wie möglich stellen.
Wally 468am 17.03.2018 | 12:16
Moin Alles schön langsam. Reha-Antrag stellen vielleicht erstmal (aus versehen) unvollständig. Genehmigung abwarten. Reha Termin abwarten.
SEam 17.03.2018 | 13:29
Hallo Rentenanwärter, wenn Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stellen. Müssen. Folgende Voraussetzung sind für eine Aufforderung und Fristsetzung grundsätzlich zu erfüllen: Es muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, welches Aussagen über die Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit trifft. Dabei wird es sich in aller Regel um ein Gutachten des Medizinischen Dienstes handeln. An das Gutschten sind inhaltliche Bedingungen gekoppelt. Ein einfaches Attest reicht z.B. nicht aus. Die Krankenkasse hat bei ihrer Entscheidung, ob dem Versicherten eine Frist zur Stellung eines Reha-Antrags gestellt wird, ihr Ermessen auszuüben. So hat sie zu bedenken und im Einzelfalls abzuwägen, dass die Aufforderung für den Versicherten einschneidende Bedeutung haben kann. 10 Wochenfrist ausschöpfen, Antrag nicht bei der Krankenkasse abgeben.(ansonsten macht die Krankenkasse den Stempel darauf- Eilantrag). Im Prinzip ist es so, die Krankenkasse versucht dich aus dem Krankengeld zu drängen.
Klugpuperam 17.03.2018 | 12:12
Rentenberatung in Anspruch nehmen, Ansprüche klären (auch vorgezogene Altersrente) andere Leistungen? Resturlaub? Sie sollten schnell Ihre Optionen und deren Konsequenzen klären.
Rezzoam 17.03.2018 | 13:59
Zitat von SE anzeigenausblenden
Mal abgesehen davon, dass diese starre "10-Wochenfrist" totaler Quatsch ist und schnellstmöglichst durch "unverzüglich" ersetzt werden sollte, ist es den Krankenkassen nicht verboten, dezenten Druck auszuüben, in dem sie zum Beispiel zeitnah nachfragen, warum der Antrag immer noch nicht gestellt wurde. Und es ist den Krankenkassen auch nicht verboten, die DRV über die Aufforderung zur Reha-Antragsstellung zu informieren und die DRV darum zu bitten, diesen Antrag nach Eingang als Eilantrag zu behandeln. Erstaunlich , was hier manchmal für seltsame Tipps gegeben werden, die schon fast kriminell sind.... Ja und? Dazu ist sie im Interesse der Versichertengemeinschaft sogar VERPFLICHTET!
ZUCKam 17.03.2018 | 13:47
... und daran denken. Jeder € Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhöht die Rente.
Inesam 17.03.2018 | 13:56
Nicht unbedingt den die EMR kann zurückdatiert werden und dann ist schon die erste AU der Beginn des Rentenfalles.
Schorscham 17.03.2018 | 14:06
... und daran denken. Jeder € Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhöht die Rente.
Nicht unbedingt den die EMR kann zurückdatiert werden und dann ist schon die erste AU der Beginn des Rentenfalles.
So ist es! Und deshalb sind diese oben genannten diversen "Verzögerungsstrategien" völlig unsinnig und wirkungslos. MfG
W*lfgangam 17.03.2018 | 14:16
Ergänzend zu den Vorbeiträgen, insbesondere zu den Fristen/mögliche Verzögerungen (!) des Verfahrens: Ja Rentenanwärter, die DRV kann Sie 'zwangsverrenten' ...der Reha-Antrag gilt gleichzeitig als Rentenantrag. Und statt der erhofften Reha-Bewilligung/-ablehnung liegt bereits vorher schwupps ein EM-Rentenbescheid im Briefkasten. Ist aber nicht die übliche Verfahrensweise und kommt äußerst selten vor. Nach Durchführung/Ende der Reha-Maßnahme erhalten Sie ggf. lediglich ein 'Angebot' der DRV, den Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umzudeuten. Die Wahlmöglichkeit/Ihr Dispositionsrecht wird dann aber regelmäßig durch Ihre KK eingeschränkt - heißt, Sie müssen den EM-Antrag stellen, sonst zahlt die KK kein Krankengeld mehr. Alternative: wieder gesund (geschrieben), arbeiten, Krankengeld entfällt und die KK sitzt nicht weiter im Boot und kann nicht mehr ins Ruder greifen. Gruß w.
Fortitude oneam 17.03.2018 | 16:43
Hallo Rentenanwärter, was erwarten Sie noch mit 63 Jahren? Ja, die KK kann Sie auffordern bei der DRV einen Reha Antrag zu stellen. Und dann könnte dabei eine volle EMR heraus kommen. Dann wären Sie noch bevor Sie Ihre Regelaltersrente erreicht haben, Frührentner mit Abschlägen. Wenn Sie das nicht wollen, dann empfehle ich Ihnen, so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
SEam 17.03.2018 | 14:38
An Rezzo: was heißt hier kriminell? Jeder hat das Recht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dafür hat man Jahrzehnte die Beiträge bezahlt: Immerhin hat man innerhalb 3 Jahren Krankengeld bis zu 78 Wochen. Danach Anspruch auf ALG I Was spricht dagegen dies nicht auszuschöpfen? Zwangsverrentung dies wäre nach meiner Ansicht nehme man deinen Sprachgebrauch "kriminell"
Dorettaam 17.03.2018 | 14:53
Zitat von SE anzeigenausblenden
Und genau deshalb gibt es ja auch gar keine "Zwangsverrentungen". Zumindest ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem jemand mit Waffengewalt in die Rente gezwungen wurde. Außerdem kann es wohl kaum kriminell sein, rechtlich nicht zustehende Sozialleistungen einzustellen, wenn ein anderer Leistungserbringer zuständig ist. Wenn jedoch jemand Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm offensichtlich nicht zustehen, nennt man das gewöhnlich Sozialleistungsmissbrauch, auch wenn dieser noch nicht strafrechtlich relevant ist. (Grauzone nennt man so etwas!) LG
Schleimspurbeseitigeram 17.03.2018 | 16:10
Nicht nur "fast kriminell", sondern auch "schleimig". Vielen Tippgebern scheint es vor allem darum zu gehen, Ihr Selbstwertgefühl zu steigern als den Fragestellern zu helfen. Warum sonst verplämpern sie so viel Zeit in diesem Forum, anstatt sich mit schönen Hobbys zu beschäftigen? Etwa, um wildfremden Leuten geldwerte Tipps zu geben? (LOL) Seien Sie mal ganz ehrlich, viel gelobter "Ober-Experte" @W*lfgang....
Fastrentneram 17.03.2018 | 17:01
Zitat von Schleimspurbeseitiger anzeigenausblenden
Erstaunlich, was hier manchmal für seltsame Tipps gegeben werden, die schon fast kriminell sind....
Nicht nur "fast kriminell", sondern auch "schleimig". Vielen Tippgebern scheint es vor allem darum zu gehen, Ihr Selbstwertgefühl zu steigern als den Fragestellern zu helfen. Warum sonst verplämpern sie so viel Zeit in diesem Forum, anstatt sich mit schönen Hobbys zu beschäftigen? Etwa, um wildfremden Leuten geldwerte Tipps zu geben? (LOL) Seien Sie mal ganz ehrlich, viel gelobter "Ober-Experte" @W*lfgang....
Was haben Sie denn für ein Problem, wenn man seitens der RV den Versicherten rechtlich einwandfreie Tipps gibt, wie diese Ihre Leistungen optimieren können? Mitarbeiter der Krankenkasse machen dies offensichtlich nicht, sondern haben nur das Ziel die Versicherten aus dem Krankengeld zu drängen und dies mit der Begründung der Rücksichtnahme auf die Versichertengemeinschaft. Zunächst steht aber immer erst der Mensch als Individuum im Mittelpunkt und dann erst die Gemeinschaft. Kann es sein, dass Sie um Ihren Job bei der KK bangen? Wenn Ihnen dieses Forum nicht passt, müssen Sie sich hier ja nicht aufhalten. Für Sie und alle hier im Forum sicherlich die beste Entscheidung!
W*lfgangam 17.03.2018 | 18:37
Zitat von Schleimspurbeseitiger anzeigenausblenden
hmm, ...wie ist's mit Ihnen? Welche Tipps/Hilfen konnten Sie bisher geben? ...ohne dass Sie bisher nur Zeit für einen sinnfreien Beitrag hier verplempert haben - nunja, wenn es das/Ihre Zeit wert war, mehr davon, würgen Sie sich gern ohne Inhalt weiter aus - fällt Ihnen sicher leicht ;-) Gruß w.
Marionam 17.03.2018 | 20:46
Wenn Ihnen dieses Forum nicht passt, müssen Sie sich hier ja nicht aufhalten. Für Sie und alle hier im Forum sicherlich die beste Entscheidung!
SIE sind also auch so ein erbärmlicher Schleimer-Typ. Wer kriecht, kann nicht umfallen, was. (LOL) Ich halte mich hier nur ab und zu auf. Nämlich dann, wenn ich mich köstlich über Möchtegern-Experten wie SIE amüsieren möchte. Und Sie haben mich schon oft zum lachen gebracht. DANKE dafür!
Was sind Sie denn für ein merkwürdiger Typ? Wolfgang hat schon vielen Ratsuchenden hier geholfen! Und Ahnung hat er auch. Also...... Ball flach halten bitte.....
Rentenschmiedam 19.03.2018 | 09:12
Hallo, also erstmal Dank an den Experten, dass er die Rechtslage unstrittig dargestellt hat. Ob man einen Sozialleistungsträger solange wie möglich melken will ist eine Frage der persönlichen Einstellung. Damit muss jeder selbst morgens vor dem Spiegel klarkommen. Man kann die Rehaaufforderung aber auch mal (huch!) aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Da ist jemand der schon seit einem halben Jahr (!) arbeitsunfähig ist und scheinbar weiterhin sein wird. Ist es da nicht vielleicht auch Ausdruck einer Fürsorgepflicht der Krankenkasse diesem eine Rehamaßnahme zu "verschaffen" damit er vllt. wieder arbeitsfähig wird? Denn nicht alle diese Fälle enden automatisch in der EM-Rente. Und ja, mir ist die Problematik durchaus bewusst, dass von irgendwas der Schornstein rauchen muss und daher der Bezug des Krankengeldes gegenüber der EM-Rente finanziell reizvoller ist. Aber leider sind wir auch hier nicht bei "Wünsch` Dir was" sondern bei "So isses", man nennt das glaube ich auch Lebensschicksal. Mit besten Grüssen
SEam 19.03.2018 | 11:53
Hallo Rentenschmied, sind sie Mitarbeiter einen Krankenkasse? Dann kennen sie bestimmt die besondere Abteilung Krankengeldfallmanagement. Die Mitarbeiter wurden speziell geschult kranke Menschen aus dem Krankengeld zu drängen - Ziel Einsparung von Krankengeld. Es geht schon lange nicht mehr um den Mensch der erkrankt ist. Nur um Profit. Dieser Erkrankte hier ist 63 Jahre alt, steht kurz vor der Rente. Deshalb der Ratschlag alles ausschöpfen was möglich ist um eine Rente zu erhalten ohne Rentenabschlag. Und ja es gibt Hintertürchen um dieses Ziel zu erreichen. Das ist alles legitim. Der Erkrankte sollte im Mittelpunkt stehen. Der beste Ratgeber W wird immer wieder angegriffen, wenn besonders sehr gute Ratschläge gegeben werden. Anscheinend ist es nicht gewollt.
Michaelaam 19.03.2018 | 14:06
Zitat von SE anzeigenausblenden
Also ich bin langjährige Mitarbeiterin einer namhaften GKV und kann den Mitlesern nur dringend empfehlen, den obigen Unsinn zu ignorieren. Selbstverständlich sind die Krankenkassen daran interessiert, möglichst sparsam zu haushalten. Und da das Krankengeld zu den kostenintensivsten Positionen gehört, wird selbstverständlich darauf geachtet, dass unrechtmäßige Zahlungen vermieden werden. Das geschieht aber im Regelfall gesetzeskonform und "spezielle Mitarbeiter-Schulungen" wie oben erwähnt, in denen unlautere Methoden vermittelt werden, gibt es definitiv nicht. Dass in Einzelfällen nicht immer alles rund läuft, will ich gar nicht bestreiten. Aber selbst dann steckt meistens keine böse Absicht dahinter, sondern beispielsweise nur Unerfahrenheit eines neuen Mitarbeiters. Jedenfalls ist es unanständig, alle GKV-Mitarbeiter in einen Topf zu werfen und ihnen zu unterstellen, sie würden gnadenlos schwer kranke Versicherte über den Tisch ziehen und vorsätzlich betrügen. Wenn jemand öffentlich behaupten würde, ALLE Arbeitslosen seien faul und ALLE EM-Rentner wären Simulanten, dann wäre die Empörung der Betroffenen (zu Recht) groß. Deshalb darf man solche Sprücheklopfer ruhig als asoziale Proleten bezeichnen. Freundliche Grüße
Susanneam 19.03.2018 | 15:36
Zitat von Michaela anzeigenausblenden
sind sie Mitarbeiter einen Krankenkasse? Dann kennen sie bestimmt die besondere Abteilung Krankengeldfallmanagement. Die Mitarbeiter wurden speziell geschult kranke Menschen aus dem Krankengeld zu drängen - Ziel Einsparung von Krankengeld.
Also ich bin langjährige Mitarbeiterin einer namhaften GKV und kann den Mitlesern nur dringend empfehlen, den obigen Unsinn zu ignorieren. Selbstverständlich sind die Krankenkassen daran interessiert, möglichst sparsam zu haushalten. Und da das Krankengeld zu den kostenintensivsten Positionen gehört, wird selbstverständlich darauf geachtet, dass unrechtmäßige Zahlungen vermieden werden. Das geschieht aber im Regelfall gesetzeskonform und "spezielle Mitarbeiter-Schulungen" wie oben erwähnt, in denen unlautere Methoden vermittelt werden, gibt es definitiv nicht. Dass in Einzelfällen nicht immer alles rund läuft, will ich gar nicht bestreiten. Aber selbst dann steckt meistens keine böse Absicht dahinter, sondern beispielsweise nur Unerfahrenheit eines neuen Mitarbeiters. Jedenfalls ist es unanständig, alle GKV-Mitarbeiter in einen Topf zu werfen und ihnen zu unterstellen, sie würden gnadenlos schwer kranke Versicherte über den Tisch ziehen und vorsätzlich betrügen. Wenn jemand öffentlich behaupten würde, ALLE Arbeitslosen seien faul und ALLE EM-Rentner wären Simulanten, dann wäre die Empörung der Betroffenen (zu Recht) groß. Deshalb darf man solche Sprücheklopfer ruhig als asoziale Proleten bezeichnen. Freundliche Grüße
Und was sind Sie für eine? Ich frage mich in allen Ernstes was suchen Sie hier im Forum als langjährige GKV Mitarbeiterin . Hat das irgendwie mit Rente zu tun? Wohl kaum. Dies ist eine Unverschämtheit. Hochachtungsvoll
Berateram 19.03.2018 | 16:16
Zitat von Michaela anzeigenausblenden
sind sie Mitarbeiter einen Krankenkasse? Dann kennen sie bestimmt die besondere Abteilung Krankengeldfallmanagement. Die Mitarbeiter wurden speziell geschult kranke Menschen aus dem Krankengeld zu drängen - Ziel Einsparung von Krankengeld.
Also ich bin langjährige Mitarbeiterin einer namhaften GKV und kann den Mitlesern nur dringend empfehlen, den obigen Unsinn zu ignorieren. Selbstverständlich sind die Krankenkassen daran interessiert, möglichst sparsam zu haushalten. Und da das Krankengeld zu den kostenintensivsten Positionen gehört, wird selbstverständlich darauf geachtet, dass unrechtmäßige Zahlungen vermieden werden. Das geschieht aber im Regelfall gesetzeskonform und "spezielle Mitarbeiter-Schulungen" wie oben erwähnt, in denen unlautere Methoden vermittelt werden, gibt es definitiv nicht. Dass in Einzelfällen nicht immer alles rund läuft, will ich gar nicht bestreiten. Aber selbst dann steckt meistens keine böse Absicht dahinter, sondern beispielsweise nur Unerfahrenheit eines neuen Mitarbeiters. Jedenfalls ist es unanständig, alle GKV-Mitarbeiter in einen Topf zu werfen und ihnen zu unterstellen, sie würden gnadenlos schwer kranke Versicherte über den Tisch ziehen und vorsätzlich betrügen. Wenn jemand öffentlich behaupten würde, ALLE Arbeitslosen seien faul und ALLE EM-Rentner wären Simulanten, dann wäre die Empörung der Betroffenen (zu Recht) groß. Deshalb darf man solche Sprücheklopfer ruhig als asoziale Proleten bezeichnen. Freundliche Grüße
Die Berichte unserer Versicherten über den Umgang der GKV mit ihnen, sprechen da überwiegend eine andere Sprache. Daher wird ein Berater der RV in der Regel auf alle gesetzeskonformen Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit längerem Krankengeldbezug hinweisen. Gleichgültig wie Sie hier für die GKV argumentieren, die Realität sieht leider anders aus!
Rentenschmiedam 19.03.2018 | 17:58
Hallo, nein ich bin kein Mitarbeiter einer Krankenkasse sondern Sachbearbeiter eines RV-Trägers. Aber ich leide offenbar (zum Glück?) manchmal an der Hoffnung auf das Gute im Menschen. Nach meinem Verständnis sollte eine Krankenkasse als Solidargemeinschaft dazu da sein ein Mitglied im Falle der Krankheit aufzufangen und ihm die Mittel zur Verfügung zu stellen, dass er wieder gesund werden kann. Sind diese Mittel ausgeschöpft ist es legitim das Mitglied darauf hinzuweisen, dass diese Solidargemeinschaft nun für ihn nicht mehr zuständig ist, sondern eine andere, nämlich die Versichertengemeinschaft der RV, an ihre Stelle tritt. Dieses Anspruchsdenken finde ich problematisch "Ich hab eingezahlt also hole ich auch Geld raus solange ich kann!" - damit wird in meinen Augen der Solidargedanke ausgehebelt. Das Krankengeld soll den Kranken während des Gesundungsprozesses finanziell absichern, aber nicht mehr, wenn es nichts mehr zu gesunden gibt. Ist mir auch ziemlich egal ob das wer anders sieht, das ist dann sein Weltbild, soll er mit glücklich werden. Und ja, ich weiß, dass auch bei der Krankenkasse nicht alles rosarot ist und dass dort auch die Krämerseelen an den Entscheidungshebeln sitzen. In diesem Sinne beste Grüsse an alle Träumer und Idealisten!
W*lfgangam 19.03.2018 | 18:55
Hallo Klofs, wir sollten die Ausgangsfrage eines bereits 63-Jährigen (!) nicht vergessen und die dann damit vermengten ggf. unsinnigen Handlungsoption der GKV in dieser Lebenslage. Alles andere ist gut und schön, und für die GKV durchaus berechtigtes Handeln ..."das Gute im Menschen, von Rentenschmied" - jede SV-Solidargemeinschaft bewertet die besonderen Umstände nach den eigenen Kriterien - auch wenn da schon mal 'Böcke' geschossen. Insofern ist Manuelas Einwand durchaus berechtigt 'da sitzen nicht nur Doofies bei der KK' ...auch wenn wir/RV-Berater vielleicht dann doch mal den einen oder anderen negativen beauskunfteten GKV-Kunden wieder aufbauen/über seine Rechte aufklären müssen. Gruß w.
Klofsam 19.03.2018 | 18:29
Zitat von Rentenschmied anzeigenausblenden
Ganz richtig, es gilt Rehabilitation vor Rente. Aber in nicht wenigen Fällen gibt es gar keine Reha sondern man wird sofort in die Erwerbsunfähigkeit abgeschoben und das auf Dauer. Nicht einmal der Versuch einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Ist das richtig, werter Rentenschmied?
Fortitude oneam 19.03.2018 | 18:59
Sehr verehrter Rentenschmied, möchte Ihnen zu Ihren zwei Beiträge voll und ganz zustimmen. Ihre positive Eigenschaften (Hoffnung) ist etwas wunderbares. Die Vernunft der Menschen steckt im Detail und deshalb wird man sich leider nicht einig werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Seelendoktoram 19.03.2018 | 19:59
Jetzt wo man Deine überflüssigen Gedanken und Sprüche gelöscht hast, versuchst Du mit Schmeicheleien Aufmerksamkeit zu bekommen. Du musst Dich schnellstens wieder in Behandlung begeben bevor es noch schlimmer wird.
W*lfgangam 19.03.2018 | 20:25
hmm?! ...wann wird Ihre Behandlung/Wiedereingliederung beendet sein? Vertrauen Sie darauf - Ihre Hoffnung stirbt zuletzt, als wohl med. Laie Therapievorschläge zu unterbreiten. Bis dahin dürfen Sie hier jeden Beitrag/jeden Teilnehmer verunglimpfen - wenn es denn für Sie hilfreich ist, Ihr Therapieziel zu erreichen. Viel Erfolg dabei in der Umsetzung neuer Ziele ...in Foren 'dumm' Rumquatschen steht sicher nicht drauf - hilft Ihnen aber sicher die Dunkelheit der Nacht zu überrubbeln ;-)) Gruß w.
Seelendoktoram 19.03.2018 | 20:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Du musst Dich schnellstens wieder in Behandlung begeben bevor es noch schlimmer wird.
hmm?! ...wann wird Ihre Behandlung/Wiedereingliederung beendet sein? Vertrauen Sie darauf - Ihre Hoffnung stirbt zuletzt, als wohl med. Laie Therapievorschläge zu unterbreiten. Bis dahin dürfen Sie hier jeden Beitrag/jeden Teilnehmer verunglimpfen - wenn es denn für Sie hilfreich ist, Ihr Therapieziel zu erreichen. Viel Erfolg dabei in der Umsetzung neuer Ziele ...in Foren 'dumm' Rumquatschen steht sicher nicht drauf - hilft Ihnen aber sicher die Dunkelheit der Nacht zu überrubbeln ;-)) Gruß w.
Nach Ihrem Gebrabbel zu urteilen haben Sie entweder Ihre Tabletten nicht genommen oder stehen kurz vor der Einweisung in die „Geschlossene“.
Kaiseram 19.03.2018 | 20:32
Zitat von Seelendoktor anzeigenausblenden
hmm?! ...wann wird Ihre Behandlung/Wiedereingliederung beendet sein? Vertrauen Sie darauf - Ihre Hoffnung stirbt zuletzt, als wohl med. Laie Therapievorschläge zu unterbreiten. Bis dahin dürfen Sie hier jeden Beitrag/jeden Teilnehmer verunglimpfen - wenn es denn für Sie hilfreich ist, Ihr Therapieziel zu erreichen. Viel Erfolg dabei in der Umsetzung neuer Ziele ...in Foren 'dumm' Rumquatschen steht sicher nicht drauf - hilft Ihnen aber sicher die Dunkelheit der Nacht zu überrubbeln ;-)) Gruß w.
Nach Ihrem Gebrabbel zu urteilen haben Sie entweder Ihre Tabletten nicht genommen oder stehen kurz vor der Einweisung in die „Geschlossene“.
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