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Zwangsverrentung

von Juliana S.03.12.2007 | 13:35
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten und Forumsteilnehmer, ich bin jetzt 58 Jahre alt und habe die Befürchtung, daß ich meine Arbeitsstelle verlieren könnte. Wenn dies eintreffen sollte, habe ich doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II. Kann ich dies bis zu meiner Altersrente, die ja mit 65 möglich ist beziehen? Oder muss ich in kauf nehmen, daß man man mich zwangsverrentet und ich mit Abschlägen in Rente gehen muß? Das hat mir eine Bekannte erzählt! Ich bin sehr verwirrt... Vielen Dank jetzt schon für Ihre Hilfe. Juliana S.

21 Antworten

Schiko..am 03.12.2007 | 14:00
Erlaube mir, darauf hinzu- weisen, bereits seit 1.2.06 gelten für den 55 jährigen AL I für 18 monate bezugs- zeit. Auch wenn dies jetzt als neuerung mit anderen änderungen verkauft wird. MfG. verkauft wird.
Knut Rassmussenam 03.12.2007 | 14:07
Hinweis und Ergänzung: Die "58er Regelung" = § 65 Abs. 4 SGB 2 verhindert, dass das Amt (JobCenter) den Rentenantrag stellt. Denn das darf das JobCenter tun, wenn der Arbeitslose Anrecht auf eine geminderte Rente hat. Dies betrifft alle ab dem 01.01.2008 Geborenen und all die, die ab dem 01.01.2008 erstmalig ALG 2 beziehen werden. Eine Verlängerung - wie sie auch immer aussieht - ist aber in Planung.
Ilsiam 03.12.2007 | 13:43
Zum einen würdest du erst einmal das normale Arbeitslosengeld (ALG I )erhalten...je nach Alter..also über 55 Jahre 24 Monate nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Dann erst erfolgt das ALG II... Das Gesetz mit der Zwangsverrentung mit Abschlägen ist nicht vom Bundesrat verabschiedet worden. Die 58er Regelung müsste meines Erachtens jetzt zum Jahresende auslaufen, aber hierbei war nicht die Rede, das der Arbeitslose bereits mit Abschlägen in Rente gehen muss. Aber noch hinzugefügt... Eine Rente mit Abschlägen (auch wenn es 18% sind) kann trotzdem noch wesentlich höher sein, als das ALG II. Das sollte sich jeder, den es betrifft, durchrechnen. Ilsi
Juliana S.am 03.12.2007 | 14:31
Ein herzliches Danke schon jetzt! Habe ich das richtig verstanden: Mich kann keiner zwingem mit Abschlägen in Rente zu gehen? Und ich kann nach dem Ausschöpfen des ALG I ALG II beziehen bis ich 65 bin und dann in Rente gehen? Diese 58-Regel habe ich aber nicht. Gruß Juliana
ILsiam 03.12.2007 | 14:30
Na klar doch.. Und ich weise daraufhin, dass aus den 18 Monaten zwei Jahre geworden sind, dass über 55Jährige ALG I beziehen können.... Das ist ab kommendem Jahr der Fall...soviel ich weiss... Ilsi
Schwarzwälderam 03.12.2007 | 14:34
Meines Wissens gibts die 24 Monate erst ab dem 58. Lebensjahr und auch nur, wenn in den letzten 5 Jahren 48 Pflichtbeiträge vorhanden sind. Außerdem ist diese Regelung noch kein Gesetz und aufgrund der komplizierten Staffelungen in der kommenden Regelung/Gesetz wird dies auch noch eine Weile dauern. Ob und wen es dann betrifft bleibt abzuwarten. Ob dann der Bezug von Hartz IV oder einer gekürzten Rente günstiger ist, kann sich der "normale" Versicherte meiner Meinung nach nicht selber ausrechnen. Man sollte sich diesbezüglich beraten lassen. Die weiteren Alo Zeiten erhöhen, wenn auch nur geringfügig, die spätere Rente und die Abschläge vermindern sich mit jedem Bezugsmonat von Hartz IV. Selbst wenn Hartz IV deutlich niedriger als die gekürzte Rente ist, kann sich ein Warten auf die ungekürzte Rente auf lange Frist rechnen. Eine Zwangsverrentung wird wohl vor 63. Lebensjahr ebenfalls nicht eintreten, da es auch diesbezüglich bereits eine Einigung (aber noch kein Gesetz) gibt. Und auch bei dieser Regelung bleibt abzuwarten wie sie tatsächlich aussehen wird und ob und wen die Arbeitsämter später dann tatsächlich zwangsverrenten steht auch in den Sternen.
ILsiam 03.12.2007 | 14:57
Das mit den 58 Jahren kann schon sein...deswegen schrieb ich..ÜBER 55 Jahre. Allerdings kann man sich das selbst ausrechnen, wenn man eine Rentenauskunft (kein Bescheid) bereits bekommen hat. Wenn es auch um einige Euro nachher davon abweicht, so kann man doch eine Entscheidung treffen, wie man sich diesbezüglich verhalten soll Und ein volles Jahr ALG II bringt in etwa 4,50€ Brutto...und so an die 2,50 € Netto für den Betroffenen. Das ist eine wahnsinnige Rentenerhöhung, gelle? Ich habe es mir ausgerechnet und mir das auch von Experten bestätigen lassen...in meinem Fall macht das an die 300 € aus, was ich durch die Rente mehr erhalten würde...gegenüber dem ALG II. Ilsi
Schwarzwälderam 03.12.2007 | 15:23
Es geht aber eben nicht nur um die reine Rentenerhöhung. Bei 300 Euro Unterschied pro Monat wird sich der Weiterbezug von Hartz IV sicher nicht rechnen, aber das ist bei weitem nicht in allen Fällen so eindeutig. Immer bedenken: die Kürzung bleibt ein Leben lang! Im Übrigen: bei einer gestaffelten Regelung ist die Formulierung "über 55" etwas unpräzise. Es ging mir aber auch nicht darum Sie zu korrigieren, sondern nur die Auskunft für den Ratsuchenden zu vervollständigen. Ich heisse ja nicht Rentenüberprüfer ;o)
Schadeam 03.12.2007 | 14:53
zunächst müssen Sie mal arbeitslos werden - und je nach dem, wann das sein wird, sind hoffentlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund ums ALG 1 und 2 klar. Momentan sind Sie (noch) im Arbeitsverhältnis und sollten sich nicht verrückt machen lassen. In 3 oder 4 Monaten lachen wir wahrscheinlich über alle heutigen Spekulationen, weil dann hoffentlich die Gesetze beschlossen und verkündet sind. Und wenn das dann der Fall ist, kann man auch wieder richtig beraten.
Ilsiam 03.12.2007 | 16:23
Das ist schon richtig, dass die Kürzung ein Leben lang besteht. Ich habe mir das, da ich mathematisch interessiert bin, ausgerechnet. In meinem Fall erfolgt der finanzielle Ausgleich im 74. Lebensjahr. Erst dann würde ich Miese machen... Und ob ich dann noch lebe und das Geld brauche??? und es ist so... Diejenigen, die nicht den HOHEN Betrag bei ALG II erhalten, weil der Partner Einkommen hat, für den läuft die frühere Rente günstiger. Nun hatte ich mal gerechnet, , wenn der Partner keine Rente hätte..also beide als Arbeitslose gelten....da würde ich 30€ im Monat weniger haben. Also in dem Fall,wenn einer Renter ist, sogar einige Euros mehr auf der Hand. (Versicherungspauschale für Rentner= 30€) Ilsi
Ilsiam 03.12.2007 | 16:44
Hier haut was nicht hin...ist durcheinander Zum Absenden ist der Button nicht da! Ilsi
Ilsiam 03.12.2007 | 16:42
Schade..... keine vernünftige Antwort.... Ilsi
Ilsiam 03.12.2007 | 16:41
Schade.... keine vernünftige Antwort..... Ilsi
Schwarzwälderam 04.12.2007 | 07:54
Na da wäre ich mir dann aber doch nicht so sicher, ob sich das nicht lohnen würde. 74 ist doch kein Alter für eine Frau (nehm ich bei dem Nicknamen einfach mal an). Bei einer Amortisation bis zum Alter 74 dürfte ihre Rente so um die 800 Euro betragen, d.h. sie hätten dann ab 74 monatlich zwischen 30 und 40 Euro "Gewinn". Also ich fände das nicht schlecht... Aber das muß jeder selber wissen.
Ilsiam 04.12.2007 | 10:05
Empfehlenswert wäre für manchen ein Mathe-Kurs,..... ansonsten hätte ich nichts gegen diese immense Rentensteigerung. Ilsi
Schwarzwälderam 04.12.2007 | 14:16
Wofür einen Mathekurs? Bei einer angenommenen Rente von 800 Euro erhöht sich die monatliche Rente bei späterer Inanspruchnahme von einem Jahr um ca 30-40 Euro. Das ist doch ganz einfache Mathematik. 3,6% von 800 Euro = 28,80 Euro zuzüglich 2,40 Euro durch die Beiträge über Hartz IV, macht schon über 30 Euro aus. Und wenn der Betrag auf den Sie vorher verzichtet haben amortisiert ist, machen Sie ab diesem Zeitpunkt jeden Moant genau diesen Betrag "Gewinn". Wenn Sie 2 Jahre länger Hartz IV beziehen würden verdoppelt sich der Betrag, die Amortisationsphase bleibt aber relativ gleich. Was denken Sie, warum hier so viele vor einer Zwangsverrentung Angst hatten? Weils günstiger wäre???
Ilsiam 04.12.2007 | 15:13
Nach deiner Rechnung würde der Rentner jeweils im 1.Jahr eine höhere Rente von über 30 € haben, wenn man ein Jahr länger Hartz IV bezieht, anstatt einer Rente. Als Rente erhalte ich jedoch das 10fache...nämlich 300 € mehr im Monat als die ALG II-Leistung beträgt. Und was nützt es mir, was in vielen Jahren der Fall sein wird?? Heutzutage ist wichtig, was jetzt ist...denn wenn man schwererkrankt ist oder nicht mehr unter den Lebenden weilt, nützt einem das Geld im weiteren Alter auch nichts mehr. und bis zum 65.Lebensjahr gerechnet sind es ca.166 € (mit 4,40 € ALGII-Beitrag gerechnet). Das ist aber ein Bruttobetrag, von dem noch die SV-Abzüge abgehen. und 18 000 € (Brutto) habe ich bis zum vom 60. bis 65.Lebensjahr als Mehreinkommen...als Rentner gegenüber dem Hartz IV-Empfänger Ilsi
Schwarzwälderam 04.12.2007 | 16:21
Na ja, dann liegt die Rente etwas unter 800 Euro im Monat. Bei Ihrer Berechnung wäre der Betrag i.H.v. 18000 Euro nach ca 9 Jahren amortisiert und dann hätten Sie ab diesem Zeitpunkt knapp 170 Euro mehr Rente pro Monat. Ich finde immer noch das sich das lohnt.
ILsiam 04.12.2007 | 16:47
Für mich als Hartz IV-Empfänger lohnt es sich auf jeden Fall,weil man nicht mehr jeden Cent in der Tasche umdrehen muss... Und desweiteren, damit diese ständige 6 monatige Weiterbeantragung des ALG II wegfällt, ...ebenso die Beantragung von Urlaub, der eventuelle Bürokram mit den Widersprüchen und das Einhalten der Meldetermine beim Arbeitsamt. Ilsi
Reneam 11.12.2007 | 13:34
Gibt es zu diesem Thema Neues zu berichten ? Danke Rene
Ilsiam 11.12.2007 | 15:01
Bis jetzt liegt nichts an neuen Erkenntnissen oder Maßnahmen vor, Rene Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, dass die sogenannte Zwangsverrentung für Rentner auch positiv sein kann. Also bitte sich die Sache gegenüber Hartz IV durchrechnen. Auch dabei den Zuzahlungsbetrag für die Krankenkasse (also 1 oder 2% vom Brutto der Rente) und eventuell wiederanfallende GEZ-Gebühren berücksichtigen Ilsi
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