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Experten-Antwort

Zwangsverrentung durch Krankenkasse widersprechen

von Truedi08.11.2020 | 07:21
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Hallo, ich versuche das Problem kurz zu halten: Nach einem Jahr AU verlangt die KK die Durchführung einer REHA mit Antrag auf Rente, falls die REHA nicht mit "Arbeitsfähigkeit" endet. Diese Zwangsverrentung möchte ich verhindern. Grund: Ich habe eine Alterteilzeitvertrag; die aktive Phase endet in einem halben Jahr. Danach hätte ich der passiven Phase noch Anspruch auf 2,5 Jahre Gehalt. Die vorzeitige Verrentung wäre also mit erheblichen Einbußen verbunden, abgesehen vom bestehenden ATZ Vertrag. Die konkrete Fragen: - Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? - Wann ist der Wiederspruch einzulegen (Nach REHA, sofort, ...? - An wen ist der Wiedersprich zu richten (KK, Rententräger) ? - Gibt es Musterschreiben oder gar Formulare? - kommt man da allein durch oder wird dringend ein Anwalt empfohlen- Vielen Dank für Antworten und Tipps

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Truedi,

bezüglich der Frage zum Widerspruch gegen die Aufforderung, hat Ihnen "Siehe hier" bereits einen Link gepostet.

Bitte beachten Sie auch, dass sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten verschieben kann (Nacharbeit bei Krankheit).

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6 Antworten

Siehe hieram 08.11.2020 | 07:48
Guten Morgen, hier ein Link zu Ihrem Thema. Auf der Seite wird gut erklärt, was bei der Aufforderung durch die KK zur Reha zu beachten ist. Falls Sie einen Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser an die KK gerichtet werden. https://www.finkenbusch.de/?p=2974#:~:text=Die%20Krankenkasse%20…
Ouzam 08.11.2020 | 11:49
Wenden Sie sich an einen Anwalt. Das hier ist ersten kein KK Forum und zweiten kennt niemand hier Ihren Fall und kann beurteilen ob ein Rechtsmittel ratsam ist oder von Erfolg gekrönt. Nur weil Sie finanziell in 2,5 Jahren besser dahstehen würden muss das noch lange nicht heißen, dass die Gemeinschaft das bis dahin überbrückt. Weiterhin ist Ihnen hoffentlich bewusst, dass Altersteilzeit um die Zeit verlängert wird wie Sie Krankengeld beziehen. Sie müssen also die praktische Phase um den Zeitraum des Krankengelds verlängern. Wenn Sie jetzt 1 Jahr Krankengeld beziehen müssen Sie 1 Jahr länger arbeiten bis Sie die Freistellungsphase nutzen können. Nur mal so nebenbei eingeworfen.
Schadeam 08.11.2020 | 13:17
Übrigens verlangt die Kasse nur den Rehaantrag, ob der irgendwann in einen Rentenantrag umgedeutet wird, weil die DRV (vor oder nach der Reha) von Erwerbsminderung ausgeht, steht in den Sternen. Die Reha könnte ja auch abgelehnt werden weil die DRV keine Notwendigkeit dazu sieht oder das Ergebnis haben, dass keine Erwerbsminderung vorliegt. Ob der Plan aufgeht die "letzten 1,5 Jahre der Arbeitsphase bin ich mal krank und dann gehe ich in die Passivphase"? Das steht in den Sternen.
truediam 09.11.2020 | 19:17
Vielen Dank, der link hilft schon mal weiter. Danke. Der ATZ Vertrag sieht übrigens keine Nacharbeit bei Krankheit vor. Die Unterstellung hier wolle man 1,5 Jahre "Krank machen" ist wohl daneben. Über 35 Jahre ohne Rücksicht auf Gesundheit und fast ohne Krankheitstag hat sich nun leider gerecht. Und wer den Fall liest kann erkennen, hier soll eben gerade nicht die Gemeinschaft der Rentenversicherten einstehen, sondern der Arbeitgeber, der noch das bereits einbehaltene Gehalt für 2,5 Jahre in der passiven Phase zahlen soll.
truediam 09.11.2020 | 19:17
Vielen Dank, der link hilft schon mal weiter. Danke. Der ATZ Vertrag sieht übrigens keine Nacharbeit bei Krankheit vor. Die Unterstellung hier wolle man 1,5 Jahre "Krank machen" ist wohl daneben. Über 35 Jahre ohne Rücksicht auf Gesundheit und fast ohne Krankheitstag hat sich nun leider gerecht. Und wer den Fall liest kann erkennen, hier soll eben gerade nicht die Gemeinschaft der Rentenversicherten einstehen, sondern der Arbeitgeber, der noch das bereits einbehaltene Gehalt für 2,5 Jahre in der passiven Phase zahlen soll.
W°lfgangam 09.11.2020 | 20:08
Hallo Truedi, die EM-Rente muss gar nicht mal die schlechteste Lösung sein, sofern die ATZ/die folgende Altersrente weit vor der aktuellen Regelaltersrente mit ggf. hier erforderlichen Abschlägen ./. Zurechnungszeit bei der EM-Rente, einsetzen sollte ...sehr 'tricky' das Thema und SEHR individuell von allen Einfluss nehmenden/wissenden Seiten zu sehen. Speziell in Kombination des vielleicht höheren ATZ-Entgelts über den vermeintlichen EM-Rentenfall hinaus, ggf. auch folgend mit einer betrieblichen Altersversorgung. Na, und von einem 'Störfall' in der ATZ/jetzt EM-Rente, mal abgesehen ...das kann vielleicht innerbetrieblich mit erfahren MA (ÖD) aus allen betreffenden Richtungen gelöst werden - allein schon die Seltenheit dieser Fälle führt aber auch schon Klein/Mittelbetriebe an den Rand der Nichterkenntnis. > -kommt man da allein durch Sicher nicht, um ALLE 'Wenns + Abers' bewerten zu können ...sonst hätten Sie ja hier nicht nachgefragt ;-) Gruß w. PS: Ihre Frage/Situation ist durchaus in vielen Teilen auch eine rentenrechtliche Frage. Daher werden Experten des Forums dazu sicher noch zielführende Antworten liefern können.
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