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zwangsweise Verrentung wegen Schwerbehinderung

von Roswitha24.04.2008 | 18:13
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4 Antworten

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geb. Dez.1944, Blockaltersteilzeit seit 01.09.2000, Freistellungsphase seit 01.05.2005 bis 31.12.2009. Die Schwerbehinderung bekam ich erst als ich schon in der Freistellungsphase war. Jetzt will mich mein Arbeitgeber zwingen die Rente (rückwirkend) mit 63Jahren zu beantragen. Es entgehen mir daduch 2 Jahre Lohnfortzahlung und Einzahlungen in die Rentenkasse. Muss ich mich zwangsverrenten lassen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Roswitha,

bitten klären Sie, ob in Ihrem Altersteilzeitvertrag geregelt ist, ob die Altersteilzeit längstens bis zum Beginn einer Altersrente ohne Rentenminderung durchgeführt wird. In solchen Fällen endet die Altersteilzeit tatsächlich mit Vollendung des 63. Lebensjahres und Beginn der Altersrente wegen Schwerbehinderung. Die weitere Voraussetzung ist, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Für die zurückliegende Zeit der zu viel geleisteten aktiven Altersteilzeitphase muss der Arbeitgeber dann das Entgelt neu berechnen und nachzahlen.

3 Antworten

Wolfgang Amadeusam 24.04.2008 | 22:39
Hallo Roswitha, nur wenn es in Deinem Altersteilzeitvertrag so geregelt ist. Schau einmal nach, ob so eine Klausel in Deinem Altersteilzeitvertrag steht.
Schadeam 24.04.2008 | 22:56
und wenn das so ist, wäre der Antrag auf Schwerbehinderung, den Sie ja selbst gestellt haben, ein klassisches Eigentor gewesen.
?!am 25.04.2008 | 07:08
Dann müßte der Arbeitgeber aber zumindest das Gehalt und die Rentenbeiträge nachzahlen, da Sie ja dann in der Arbeitsphase schon voegearbeitet haben - die Freistellungsphase jedoch nicht beenden...
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