Hallo Roswitha,
bitten klären Sie, ob in Ihrem Altersteilzeitvertrag geregelt ist, ob die Altersteilzeit längstens bis zum Beginn einer Altersrente ohne Rentenminderung durchgeführt wird. In solchen Fällen endet die Altersteilzeit tatsächlich mit Vollendung des 63. Lebensjahres und Beginn der Altersrente wegen Schwerbehinderung. Die weitere Voraussetzung ist, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Für die zurückliegende Zeit der zu viel geleisteten aktiven Altersteilzeitphase muss der Arbeitgeber dann das Entgelt neu berechnen und nachzahlen.