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Experten-Antwort

Zwei freiberufliche Tätigkeiten - die eine rentenversicherungspflichtig, die andere nicht

von David Damm03.06.2019 | 14:20
630 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin Freiberufler und arbeite als vereidigter Dolmetscher und Übersetzer - bin Kleinunternehmer. Letztes Jahr habe ich auch ein Zertifikat als Sprachlehrer erworben und ab kommendem Herbst möchte ich gern auch mit meiner Lehrtätigkeit beginnen. Obwohl die freiberufliche Lehrtätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, bleibt es mir noch unklar, ob auch meine Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher steuerpflichtig ist oder nicht. Mein Steuerberater meint, ich darf bei Ausübung beider Tätigkeiten die gleichen Steuernummer zur Rechnungerstellung benutzen. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen David Damm

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.06.2019 | 17:28

Hallo David Damm,

wenn Sie mehrere selbständige Tätigkeiten unabhängig voneinander ausüben, kann es durchaus sein, dass eine rentenversicherungspflichtig ist und die andere nicht.

Um dies feststellen zu lassen und entsprechend Sicherheit bei dieser Frage zu haben können Sie einen Antrag stellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217138/publicationFile/733/V0023.pdf

Für Ihre Frage zu Ihrer Steuernummer verweise ich Sie auf Ihren Steuerberater bzw. auf das Finanzamt.

Experten-Antwortam 03.06.2019 | 17:50

Hallo,

Sie können über ein Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen ob beide Berufsbilder zur Rentenversichungspflicht führen.

Sie können das Formular V0027 über die Homepage www.deutsche-Rentenversicherung.de downloaden.

Eine persönliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten der Beitragszahlung wird empfohlen.

Die steuerliche Behandlung kann hier nicht beantwortet werden.Hierzu müssen Sie Ihren Steuerberater fragen.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Susiam 03.06.2019 | 19:19
Liebe Experten, ist das Formular V027 nicht für die Statusfeststellung wenn es um die Frage geht Arbeitnehmer oder wirklich selbstständig? Für die Prüfung der Versicherungspflicht in der RV ist doch eigentlich das Formular V023 o V020 da, oder sehe ich das falsch? LG
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