Hallo David Damm,
wenn Sie mehrere selbständige Tätigkeiten unabhängig voneinander ausüben, kann es durchaus sein, dass eine rentenversicherungspflichtig ist und die andere nicht.
Um dies feststellen zu lassen und entsprechend Sicherheit bei dieser Frage zu haben können Sie einen Antrag stellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217138/publicationFile/733/V0023.pdf
Für Ihre Frage zu Ihrer Steuernummer verweise ich Sie auf Ihren Steuerberater bzw. auf das Finanzamt.
Hallo,
Sie können über ein Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen ob beide Berufsbilder zur Rentenversichungspflicht führen.
Sie können das Formular V0027 über die Homepage www.deutsche-Rentenversicherung.de downloaden.
Eine persönliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten der Beitragszahlung wird empfohlen.
Die steuerliche Behandlung kann hier nicht beantwortet werden.Hierzu müssen Sie Ihren Steuerberater fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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