Hallo Janek1914,
der zuständige Rentenversicherungsträger wird zunächst einen Bescheid über die Rente wegen Erwerbsminderung erteilen und erst im Anschluss daran über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ggf. als Folgerente entscheiden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung