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Experten-Antwort

zwei Rentenarten gleichzeitig beantragen

von Frank27.02.2024 | 09:57
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich zwei Rentenarten gleichzeitig zu beantragen. Erwerbsminderungsrente und analog die Schwerbeschädigtenrente. Wenn die Erwerbsminderungsrenten abgelehnt wird greift dann die Schwerbeschädigtenrente ohne Zeitverzug, oder muss erst ein Antragsverfahren abgeschlossen sein bevor ein neuer Antrag auf die andere Rentenart gestellt werden kann? Danke für Ihre Antwort. MfG Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

 

Die zeitgleiche Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung und einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist möglich.

Bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen würde die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum beantragten Rentenbeginn gezahlt werden können.

Nach bindender Bewilligung oder für Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters ist der Wechsel in eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich ausgeschlossen.

Sollte im Falle einer Rentenbewilligung die Erwerbsminderungsrente jedoch zeitgleich oder früher beginnen, liegt kein Wechsel vor. In diesen Fällen ist es unerheblich, ob der Bescheid über die zuerst bewilligte Altersrente bereits bindend geworden ist und somit „Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters“ vorliegen. Es besteht ein paralleler Anspruch auf zwei Renten, von denen nur die höchste Rente geleistet wird.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Berndam 27.02.2024 | 10:16
Eine Schwerbeschädigtenrente ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass Altersrente und EM-Rente gemeint sind. Es kann während des Erwerbsminderungsrentenverfahren eine Altersrente beantragt und auch bezogen werden. Dies empfiehlt sich in der Regel dann, wenn man aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde und der Anspruch auf ALG I auch schon erschöpft ist.
Ultraam 27.02.2024 | 10:19
Sie können beide Renten beantragen (sofern Sie das Alter für die Schwerbehindertenrente haben). Zu beachten ist aber, dass nach bindender Feststellung der Schwerbehindertenrente kein Wechsel mehr in die Erwerbsminderungsrente möglich ist. Ausnahme: Der Beginn der EM-Rente liegt vor oder zeitgleich mit dem Beginn der Schwerbehindertenrente.
Maxam 27.02.2024 | 13:10
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Im Volksmund kursieren mitunter noch ältere Bezeichnungen, so wie schwerbeschädigt für Behinderung oder EU-Rente für Erwerbsminderung. Aber im Prinzip weiß man trotzdem, was damit gemeint ist.
Annaam 02.09.2024 | 15:15
Zitat von Ultra anzeigenausblenden
Ich habe die EM Rente 2022 im Nov.beantragt,diese ist mir im August 2024 nach Widerspruch bewilligt worden.2023 Nov.bis Jan 2024 habe ich kein Geld bezogen worauf ich 2024 Schwerbehinderten Rente mit 10% abzug beantragt habe.Ist es korrekt ,dass ich keinen Anspruch mehr auf die EM Rente habe?
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