Hallo Frank,
Die zeitgleiche Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung und einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist möglich.
Bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen würde die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum beantragten Rentenbeginn gezahlt werden können.
Nach bindender Bewilligung oder für Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters ist der Wechsel in eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Sollte im Falle einer Rentenbewilligung die Erwerbsminderungsrente jedoch zeitgleich oder früher beginnen, liegt kein Wechsel vor. In diesen Fällen ist es unerheblich, ob der Bescheid über die zuerst bewilligte Altersrente bereits bindend geworden ist und somit „Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters“ vorliegen. Es besteht ein paralleler Anspruch auf zwei Renten, von denen nur die höchste Rente geleistet wird.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung