Unmittelbar Förderberechtigte können die Zulage auf maximal zwei Verträge verteilen. Die dann zu gewährende Zulage wird entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorge-Beiträge verteilt.
Ehegatten mit einer vom Partner abgeleiteten Förderberechtigung können die Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.
Wichtig ist aber, dass Sie bei zwei Verträgen nicht zweimal die volle Zulage erhalten. In der Summe ist die Zulage bei zwei Verträgen genauso hoch wie bei nur einem Vertrag.