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zwei riester verträge ?? zwei zulagem??

von JeYLo13.07.2007 | 21:47
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe zweit riesterverträge... ich kann doch nicht doppel zulagen beantragen??? wie wird bei solchen fällen vorgegangen??? mfg

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Unmittelbar Förderberechtigte können die Zulage auf maximal zwei Verträge verteilen. Die dann zu gewährende Zulage wird entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorge-Beiträge verteilt.

Ehegatten mit einer vom Partner abgeleiteten Förderberechtigung können die Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.

Wichtig ist aber, dass Sie bei zwei Verträgen nicht zweimal die volle Zulage erhalten. In der Summe ist die Zulage bei zwei Verträgen genauso hoch wie bei nur einem Vertrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn beide Ehegatten unmittelbar Förderberechtigt sind, können auch beide die Zulage auf jeweils maximal zwei Verträge verteilen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Richtig, wenn beide Ehepartner beschäftigt sind, kann jeder für 2 Riesterverträge die seinem Sparanteil in den jeweiligen Vertrag entsprechende Zulage bekommen.

Hat man nur einen Riestervertrag, wie die Mehrheit der Förderberechtigten, hat man deswegen keine Verluste. Ob man für 2 Verträge z.B. 1mal 90 Euro und 1mal 110 Euro Zulage bekommt oder für 1 Vertrag insgesamt 200 Euro dürfte ziemlich egal sein.

Die Zulagen werden zeitnah jetzt in der Sparphase verteilt und nicht erst im Rentenalter.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sorry, ob das sinnvoll ist, kann ich "aus der Ferne" nun wirklich nicht beurteilen. Warum haben Sie denn 2 Verträge abgeschlossen?? Laufen diese beim gleichen Anbieter? Wohl nicht (oder doch)! Sie müssen bei Ihren verschiedenen Anbietern die entstehenden Kosten klären!

Wurden bereits Zulagen gutgeschrieben kann der Vertrag in der Regel nur "stillgelegt" werden, d.h. keine weiteren Einzahlungen, Kapital und evtl. Zulagen bleiben stehen bis zum Leistungsfall! Wenn aus dem Vertrag weitere Kosten entstehen ist das keine günstige Lösung. Sprechen Sie mit Ihren Versicherungsvertretern/Bankberatern oder wo sonst Sie die Verträge abgeschlossen haben.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Hallo JeYLo,

jeder kann theoretisch soviel einzahlen wie er will, das ist "Privatvergnügen", allerdings erhöht sich dadurch nicht der Anspruch auf die mögliche Zulage, d.h., mathematisch betrachtet, je höher meine eigene Einzahlung, desto geringer die Rendite.

Moderation · 6Ihre Vorsorge

Hallo JeyLo,

Die volle Zulage fließt nur, wenn drei Prozent (ab 2008: vier Prozent) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Wenn also Ihr Einkommen höher ist, sinkt die Rendite.

Vielleicht sollten Sie überlegen, ob nicht die angebotenen Kurse an den Volkshochschulen für Sie ineressant sein könnten, siehe unter:

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6 Antworten

Antoniusam 14.07.2007 | 03:11
Förderungsfähig sind z.Zt. maximal 3 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Ab 2008 4 %.
JeYLoam 17.07.2007 | 17:01
also kann ich zwei riester haben und mein partner auch zwei riester haben??? wenn nicht dann hab ich bzw wir nachteil oder verlusste??? wann kann man denn dann die zulagen verteilen?? erst wenn man in die rente geht????
JeYLoam 17.07.2007 | 16:05
Und was wenn die jenige heiraten sollte und der ehe man dann auch einen riester vertrag hat??? dann hat man doch drei mal??? oder ist das für pro person zweimal riestern mit verteilter zulage???
JeYLoam 18.07.2007 | 13:52
währe es denn sinnvoll wenn ich einer der riester rente kündige oder aufs andere zu übertragen???
JeYLoam 18.07.2007 | 15:55
eine letzte frage... muss man diese 3% vom bruttolohn zahlen oder kann man den beitrag auch selbst erhöhen??? statt 50€ mal 100€ als beispiel????
JeYLoam 19.07.2007 | 17:18
das ist ja alles sehr kompliziert... das heißt, das ein azubi mit monatlichen brutto einkommen von z.b. 500euro mehr rendite hat als ein angestellter mit 1500€ brutto im monat??? danke das man mir hier weiter hilft!!!
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