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Experten-Antwort

Zwei unterschiedliche Gutachten - welches ist nun gültig

von Sabine Mehlitz14.12.2014 | 09:47
4527 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo - benötige dringend eine Expertenmeinung oder auch Erfahrungen von Forumteilnehmern- die sich bereits bei sowas auskennen. Bin seit Febr.2013 krankgeschrieben, erst 11 Wochen Klinikaufenthalt, dann 6 Wochen Reha, zwei Monate Hamburger Modell- danach abgebrochen durch meine Ärztin- Habe Jan.2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, dieser wurde abgelehnt, Widerspruch eingereicht - wurde jetzt wieder abgelehnt. Begründung: Bin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden arbeitsfähig. Habe einen Behinderungsgrad von 50 GdB. -(ein Ohr taub- und Depressionen) . Habe aber durch die Aussteuerung aus der Krankenkasse ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur bekommen im Sept.2014 , dass ich nicht mehr als 3 Stunden erwerbsfähig bin und das vorraussichtlich länger als 6 Monate. Mein Anwallt ratet mir zu einer Klage. Weiss nicht ob das gut ist- Meine Ärztin steht nicht hinter mir, sie sagt - ich solle meinen Arbeitsvertrag auflösen (kaufmänn.Angestellte-Disponentin - was ich ja bereits vorhabe- benötige nur noch die Zusage durch den Integrationsdienst wegen meiner Schwerbehinderung- welche Variante für mich am günstigsten ist - Selbstkündigung, Aufhebungsvertrag oder ...) - da die Arbeit laut meiner Ärztin wohl mein Krankheitsverursacher sei. Wenn ich dann gekündigt habe, könne ich auch wieder durch Therapien gesund werden. Habe mittlerweile auch schon etliche Therapien durch (Klinik, Reha, Depressionsgruppe, Soziales Kompetenztraining) und mir gehts teilweise überhaupt nicht besser. Hab sie jetzt gefragt, ob eine berufliche Reha vielleicht für mich gut wäre - da ich nicht weiss ob ein Bürojob noch das richtige für mich ist. Glaube meine Ärztin versteht mich nicht - wir reden aneinander vorbei - sie denkt ich reite auf Erwerbsminderungrente. Weiss jetzt nicht - was ich machen soll. Kann mir jemand einen Rat geben. Klage oder nicht oder was wäre noch möglich???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Mehlitz,

die Entscheidung, ob Sie die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente durch Ihren Rentenversicherungsträger mit einer Klage anfechten wollen, können nur Sie -am besten in Absprache mit Ihrem Rechtsbeistand- treffen, da uns die Einzelheiten Ihres Falles nicht bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

monikapam 14.12.2014 | 11:25
Melden Sie sich mal im Forum Krank ohne Rente an,da wird Ihnen schnell und kompetent geholfen.L.G.monikap
monikapam 14.12.2014 | 12:59
Wenden Sie sich speziell an Doppeloma die ist eine Frau mit sehr hohen Wissen,in vielen Bereichen..monikap
Sabine Mam 14.12.2014 | 12:54
Danke - werd ich machen. Hoffe ja auf schnelle Hilfe - muss ja auch entscheiden- ob ich nun Klage einreiche oder nicht.
Gackiam 14.12.2014 | 15:38
Das sind Sie wohl eher selber, wie?
monikapam 14.12.2014 | 15:47
Nein,ich bin es nicht selbst.Ich bin da nicht kompetent genug.monikap.
KSCam 14.12.2014 | 17:28
Nach fast 2 jähriger Krankheit, Reha, EM Antrag, Ablehnung und abgelehntem Widerspruch sollte man eigentlich meinen, dass Sie "ausberaten" sind. Die DRV ist wohl der Meinung, dass Sie grundsätzlich in Vollzeit arbeiten können, nur eben nicht die bisherige Arbeit. Das scheint Ihre Ärztin "irgendwie auch so zu sehen", wenn Sie Ihnen rät diese Arbeit abzuschließen (und den Kopf für anderes frei zu bekommen). Was soll also ein DRV Experte dazu sagen? Ob und wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis lösen, ist kein Rentenproblem sondern eine Frage des Arbeitsrechtes. Dazu, was Sie noch machen können, kann ein Außenstehender nicht viel sagen (der weder Sie, noch Ihre Arbeit, noch Ihre Krankheiten kennt). Ob eine Umschulung Sinn machen würde ist ebenso unbeantwortbar, wir kennen ja nicht mal Ihr Alter. Möglicherweise würde ja die gleiche Arbeit in einer anderen Firma mit neuen Mitarbeitern und Vorgesetzten in Frage kommen. In so einem Fall bräuchte es keine Umschulung. Ob Ihre Umschulungspläne realistisch sind? Auch das weiß niemand. Wenn aber die Umschulung oder die Arbeit Ihr Ziel ist, verstehe ich nicht so ganz den Widerspruch gegen die Rentenablehnung: denn damit bekunden Sie doch, dass Sie meinen nicht arbeiten zu können - und wer nicht arbeiten kann, für den macht wohl auch keine Umschulung Sinn, oder? Aber all dies ist Ihnen wahrscheinlich in den letzten 2 Jahren schon x mal gesagt worden......
KSCam 14.12.2014 | 17:31
PS: dass der Anwalt zur Klage rät, ist doch wohl klar. Daran verdient er auf jeden Fall. Würde er Ihnen sagen, dass eine Klage Quatsch ist, hat er Sie als Kunden los und verdient nichts mehr.
Herz1952am 14.12.2014 | 20:02
Hallo Sabine, falls sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann klagen Sie. Wenn schon das Arbeitsamt Sie nur noch für unter 3 Std. (2,99) arbeitsfähig hält, heißt das dass Sie durch die ARGE nicht vermittelt werden. Mit 50 GdB haben Sie kaum eine Chance wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Die Jobs, die Ihnen angeboten werden, wenn Sie eine sog. Verweisungstätigkeit ausführen können, sind wahrscheinlich 50 % unter Ihrem bisherigen Gehalt, oder Sie landen auf ALG II, dann geht Ihr Erspartes auch noch größtenteils "drauf". Sie sollten bedenken, dass "wir" nicht 2,8 Mio. Arbeitssuchende haben, sondern tatsächlich 7 Mio. Sprechen Sie ruhig mit Ihrem Anwalt darüber, es kann auch ein freiberuflicher Rentenberater sein, der bei einem Landgericht zugelassen ist. Solche Leute sind meist kompetenter als Anwälte, die noch "andere" Fälle bearbeiten. So sind leider die realistischen Bedingungen. Herz1952
Claiream 14.12.2014 | 21:10
" Wenn schon das Arbeitsamt Sie nur noch für unter 3 Std. (2,99) arbeitsfähig hält" heisst dies noch lange nicht das auch eine EM-Rente von der RV zuerkannt wird !!! Der Unterschied zwischen Arbeits - und erwerbsfähig ist ihnen scheinbar wohl nicht bekannt oder ? Ausserdem ist ein Gutachten der Agentur für Arbeit für die DRV und damit für eine Rente völlig bedeutungslos.
???am 15.12.2014 | 11:48
Wenn die AfA und die DRV zu so unterschiedlichen Ergebnissen bzgl. der Erwerbsfähigkeit kommen, wird häufig ein "Abgleich" zwischen den Behörden durchgeführt. Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob das auch bei Ihnen der Fall war und mit welchem Ergebnis. Das könnte man z.b. durch Akteneinsicht erfahren. Zwar entscheidet schlussendlich immer die DRV über den Rentenanspruch, aber für eine Klage ware es schon interessant, ob der Gutachter der AfA eingeknickt ist oder überstimmt wurde. Außerdem würde ich mir eine 2. Arztmeinung zu meinem Gesundheitszustand einholen. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das, was man selbst für das Beste hält, nicht immer das Richtige um wieder gesund zu werden. Sie können mit Ihrem Rentenwunsch (und den haben Sie, warum sonst haben Sie einen Antrag gestellt und spielen inzwischen mit dem Gedanken zu klagen?) richtig liegen aber genauso gut voll daneben. Eine 2. Arztmeinung könnte Klarheit bringen.
Sabine Mam 15.12.2014 | 20:42
an KSC meinen Rentenantrag auf EM-Rente habe ich gestellt, nachdem mein Hamburger Modell, durch die Ärztin abgebrochen wurde weil ich nicht in der Lage bin mehr als 2-3 Stunden zu arbeiten. Meinen Arbeitsvertrag habe ich bisher nicht aufgelöst, weil das erstmal nie Thema war. Ausserdem wurde mir von allen Seiten (Psychologin, Anwalt usw.)abgeraten -selbst zu kündigen, damit ich keine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekomme. Ich (54 J.)hatte bisher nur zwei Arbeitgerber-mein letzter besteht seit 1997. Disponentin ohne Stress und Druck wird es wohl nirgends geben. Kann auch aufgrund mener Hörprobleme nicht mit mehreren Leuten und Telefonen in einem Raum sein - wie es bei vielen Bürojobs ist. Da mir aber auch durch meine Ärztin und dem Integrationsdienst gesagt wurde, dass dies nicht der richtige Job ist - hat ja auch dann eine berufliche Reha wohl Sinn. Setz mich auch nicht mehr gern in meinem Alter auf die Schulbank. Aber bei einer beruflichen Reha wird ja auch festgestellt, ob und wielange ich überhaupt noch arbeitsfähig bin und für welche Arbeit. Ausserdem ist meiner Meinung und auch nach Meinung meiner Psychologin nicht nur mein ehemaliger Job die Ursache meiner langen Krankheit. Und wenn die Rentenversicherung der Meinung ist, ich sei noch mindestens 6 Stunden arbeitsfähig, müsste auch mal ein Gutachter mich überprüfen.
Sabine Mam 15.12.2014 | 20:49
Ich hatte bisher nur einen normalen HNO-Arzt als Gutachter und der kann wohl kaum meine psychischen Probleme beurteilen. Ich werde mir auch eine zweite Arztmeinung einholen, da mir das von der Psychologin auch schon geraten wurde.
Schorscham 15.12.2014 | 21:04
Man sollte allerdings berücksichtigen, dass der Rechtsschutzversicherer den Vertrag im Schadensfall außerordentlich kündigen darf. Deshalb sollte man seine Rechtsschutzversicherung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sehr gute Erfolgsaussichten bestehen. Erst kürzlich wurde Ihnen erklärt, dass es keine "ARGEn" mehr gibt. Seit 2010 heißen "ARGEn" "Jobcenter". http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter Wollen Sie das nicht begreifen oder können Sie das nicht begreifen? Immerhin ist der Unterschied gravierend genug, dass sogar das Bundesverfassungsgericht damit konfrontiert wurde!
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