Hallo Honeybee85,
wie bereits von Erklärbär geschrieben wurde, sollten Sie sich erstmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, ob neben dem LTA-Antrag überhaupt noch ein weiterer Antrag auf medizinische Reha erforderlich ist.
Der Rentenversicherungsträger prüft aufgrund des LTA-Antrages von Amts wegen, ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorweg durchgeführt werden sollte.
Guten Morgen,
wo fange ich an, ohne dass es zu unstrukturiert wird (da ich zu Ihren Ausführungen mehrere Gedanken habe). Ein Versuch:
- eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit" ist doch im Grunde genau die Aussage, die Sie für eine berufliche Rehamaßnahme/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen
- die Gefahr einer "Zwangsverrentung" sehe ich also weniger gegeben
- es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", weshalb, wenn die med. Voraussetzungen auch nur irgendwie einen Erfolg versprechen, ohnehin zunächst eine LTA angestrebt wird, ehe berentet wird
- Sie kennen sich selbst natürlich am besten, aber weshalb möchten Sie einer med. Reha nicht zumindest die Chance geben (Stichwort sich-selbst-erfüllende Prophezeiung?) und was bedeutet überhaupt für Sie, dass eine med. Reha "gescheitert" ist? Die Ziele können ja sehr individuell sein - Ziel kann z. B. sein, dass die Ärzte und Therapeuten die LTA empfehlen, eben weil sie Unterstützungsbedarf in Bezug auf das Berufsleben bei Ihnen sehen
- denn der LTA (berufliche Reha) wird in sehr vielen Fällen eine medizinische Reha vorgeschaltet
- ggf. geht Ihr LTA-Antrag jedoch auch ohne die Aufforderung zur med. Reha durch, eben weil es schon ein Gutachten gibt, das die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit attestiert
- es macht vermutlich Sinn, mit der Krankenkasse zu sprechen, dass bereits ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben läuft und ob denen das "genügt"
Erfüllen Sie denn überhaupt die versicherungstechnischen Voraussetzungen,sprich die 3/5 Belegung?
Wenn Sie die Beitragszeiten meinen ja die sind gegeben, ich arbeite seit meinem 16 Lebensjahr (Minijob/Teilzeit/Vollzeit)und habe immer in die Rentenversicherung eingezahlt auch bei Minijobs. Seit Juli 21 quasi AU mit einem gescheiterten Versuch wieder Vollzeit zu arbeiten.ich dann zwangsverrentet werdeErfüllen Sie denn überhaupt die versicherungstechnischen Voraussetzungen,sprich die 3/5 Belegung?
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