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Experten-Antwort

Zwei widersprüchliche Gutachten MD

von Honeybee8530.11.2022 | 07:09
295 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin Asperger Autistin was erst im Juli 2022 offiziell bestätigt wurde. Aufgrund dessen habe ich einige Einschränkungen. Ich bin seit August 2022, wo ich einen Versuch gemacht hatte zu arbeiten der kläglich gescheitert ist (davor war ich seit 07/21 wegen einer orthpädischen Krankheit AU), eben durch meine Probleme die schon seit ich denken kann bestehen. Soweit so gut. Ich habe mich also trotzdem beim AA als Arbeitssuchend gemeldet.Ich kam durch die offizielle Diagnose, GDB mit Gleichstellung, in den Rehabericht des AA. Man forderte von da ein Gutachten beim MD an. Dieses habe ich dann mit der Sachbearbeiterin besprochen (6-8 Stunden, in einem Bereich der geeignet ist, nicht aber in Verkauf oder Pflege wie bisher). Ich bin gelernte Bürokauffrau habe aber nie wirklich in diesem Beruf gearbeitet und bin da seit der Lehre draußen, es fehlen also Qualifikationen und Berufserfahrung. Nach 200 Bewerbungen mit Absagen keine Chance so eine Stelle im Büro zu bekommen. Also Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt. Die Krankenkasse ließ mich zwischenzeitlich auch von ihrem MD (auch nach Aktenlage, wo allerdings einiges an Diagnosen fehlt!) begutachten um festzustellen ob die AU gerechtfertigt ist. Laut diesem Gutachten ist AU gerechtfertigt und ich bin erheblich gefährdet Erwerbsgemindert zu werden. Ich wurde aufgefordert eine medizinische Rehabilitation zu beantragen. Ich verstehe auch, dass man mir damit helfen möchte. Aber bekomme ich jetzt Probleme dadurch, wenn ich unabhängig voneinander zwei Anträge innerhalb einer kurzen Zeit stellen würde mit zwei so widersprüchlichen Gutachten? Oder würde dann ein Gutachten der RV erstellt? Es stellt sich mir auch die Frage ob ich falls die medizinische Rehabilitation (was eh passieren würde aufgrund des Asperger) scheitern würde, ich dann zwangsverrentet werde und so keine Chance habe je eine Arbeit zu machen die leidensgerecht wäre. Lg Honeybee85

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2022 | 08:46

Hallo Honeybee85,

wie bereits von Erklärbär geschrieben wurde, sollten Sie sich erstmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, ob neben dem LTA-Antrag überhaupt noch ein weiterer Antrag auf medizinische Reha erforderlich ist.

Der Rentenversicherungsträger prüft aufgrund des LTA-Antrages von Amts wegen, ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorweg durchgeführt werden sollte.

6 Antworten

Erklärbäram 30.11.2022 | 07:58
Guten Morgen, wo fange ich an, ohne dass es zu unstrukturiert wird (da ich zu Ihren Ausführungen mehrere Gedanken habe). Ein Versuch: - eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit" ist doch im Grunde genau die Aussage, die Sie für eine berufliche Rehamaßnahme/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen - die Gefahr einer "Zwangsverrentung" sehe ich also weniger gegeben - es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", weshalb, wenn die med. Voraussetzungen auch nur irgendwie einen Erfolg versprechen, ohnehin zunächst eine LTA angestrebt wird, ehe berentet wird - Sie kennen sich selbst natürlich am besten, aber weshalb möchten Sie einer med. Reha nicht zumindest die Chance geben (Stichwort sich-selbst-erfüllende Prophezeiung?) und was bedeutet überhaupt für Sie, dass eine med. Reha "gescheitert" ist? Die Ziele können ja sehr individuell sein - Ziel kann z. B. sein, dass die Ärzte und Therapeuten die LTA empfehlen, eben weil sie Unterstützungsbedarf in Bezug auf das Berufsleben bei Ihnen sehen - denn der LTA (berufliche Reha) wird in sehr vielen Fällen eine medizinische Reha vorgeschaltet - ggf. geht Ihr LTA-Antrag jedoch auch ohne die Aufforderung zur med. Reha durch, eben weil es schon ein Gutachten gibt, das die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit attestiert - es macht vermutlich Sinn, mit der Krankenkasse zu sprechen, dass bereits ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben läuft und ob denen das "genügt"
Abschlägeam 30.11.2022 | 09:00
Hallo Honeybee85 Wenn die Erwerbsminderung gefährdet ist oder evtl. auch schon bereits gemindert, fordert der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit zur Beantragung einer Reha auf. Denn nur die DRV selbst darf eine 'Erwerbsminderung' feststellen. Für eine berufliche Umschulungsmaßnahme können beide Träger zuständig sein. In Ihrem Fall muss durch die DRV-Reha nun aber erst einmal Ihre tatsächliche Erwerbsfähigkeit (nicht 'Arbeitsunfähigkeit' - die geht irgendwann vorbei) festgestellt werden. Und erst dann kann darüber entschieden werden, ob eine Umschulungsmaßnahme hilft oder ob das (ggfs. doch schon) aussichtlos wäre. Beantragen Sie also eine Reha bei der DRV und schauen Sie dann, was daraus sich weiter ergibt. Etwas 'Lesestoff' zu medizinischer und beruflicher Reha durch die DRV finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… Alles Gute!
Honeybee85 am 30.11.2022 | 09:47
Erklärbär schrieb

Guten Morgen,

wo fange ich an, ohne dass es zu unstrukturiert wird (da ich zu Ihren Ausführungen mehrere Gedanken habe). Ein Versuch:

- eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit" ist doch im Grunde genau die Aussage, die Sie für eine berufliche Rehamaßnahme/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen

- die Gefahr einer "Zwangsverrentung" sehe ich also weniger gegeben

- es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", weshalb, wenn die med. Voraussetzungen auch nur irgendwie einen Erfolg versprechen, ohnehin zunächst eine LTA angestrebt wird, ehe berentet wird

- Sie kennen sich selbst natürlich am besten, aber weshalb möchten Sie einer med. Reha nicht zumindest die Chance geben (Stichwort sich-selbst-erfüllende Prophezeiung?) und was bedeutet überhaupt für Sie, dass eine med. Reha "gescheitert" ist? Die Ziele können ja sehr individuell sein - Ziel kann z. B. sein, dass die Ärzte und Therapeuten die LTA empfehlen, eben weil sie Unterstützungsbedarf in Bezug auf das Berufsleben bei Ihnen sehen

- denn der LTA (berufliche Reha) wird in sehr vielen Fällen eine medizinische Reha vorgeschaltet

- ggf. geht Ihr LTA-Antrag jedoch auch ohne die Aufforderung zur med. Reha durch, eben weil es schon ein Gutachten gibt, das die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit attestiert

- es macht vermutlich Sinn, mit der Krankenkasse zu sprechen, dass bereits ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben läuft und ob denen das "genügt"

Vielen Dank für ihre Antwort. Hier nochmal zur Erklärung: -Gutachten für die LTA: 6-8 Stunden arbeitsfähig, nur in den Bereichen Pflege und Verkauf nicht Gutachten der KK für med. Reha: erwerbsgemindert und gefährdet Beide innerhalb zwei Wochen von zwei verschiedenen MD und auf verschiedenen Aktenlagen Welches wird dann also geltend gemacht oder wird nochmals ein Gutachten folgen bzw. geprüft, oder wird man beides getrennt voneinander behandeln und ggf. beide Maßnahmen genehmigen. -danke für diese Einschätzung, ich befürchte eben, dass man aus einer Zwangsrente keine Möglichkeit mehr hat raus zu kommen und in Rente möchte ich noch nicht -der Grundsatz ist mir bekannt, aber ich möchte ja keine Rente sondern eine Arbeit und das Asperger ist medizinisch nicht heilbar, mehr dazu beim nächsten Punkt -die Vergangenheit hat dies leider mehrfach gezeigt, dass stationäre und auch ambulante Gruppentherapien/Aufenthalte in Einrichtungen (fremde Umgebung/fremde Menschen auf engerem Raum...) mich dermaßen Reizüberfluten, wenn dann keine Rückzugsmöglichkeiten für mich bestehen, ich meine Hilfsmittel (Ohrenstöpsel/Kopfhörer usw.) nicht einsetzen kann/darf, dann reagiere ich ungewollt!! darauf und Overload geht in Meltdown oder sogar Shutdown über, so das man mir dann eine fehlende Mitwirkung vorwerfen würde. Dem ist ganz und gar nicht so, ich kann das aber leider nicht steuern und beeinflussen, auch gibt es keine Medikamente (paradoxe oder gar keine Wirkung), die mich im Zustand der totalen Überflutung da heraus bringen könnten,es hilft dann nur komplette Reizarmut schaffen, was dann zur Folge hat, dass ich eben nicht mitwirken kann selbst wenn ich es will. Und das hat nichts mit selbsterfüllender Prophezeiung zu tun. Es ging sogar schon soweit, dass ich Vorhofflimmern hatte (ohne organische Ursache/Medikamente)aufgrund der Reizüberflutung und das ist der Supergau meiner bisherigen Shutdowns gewesen,das möchte ich ehrlich gesagt nicht mehr erleben. Ich fahre auch privat nie in Urlaub, da mich das zu sehr stresst. Ich habe einfach bedenken, dass wenn ich in eine Reha gehe und dort komplett überfordert und reizüberflutet bin, man mich eben zwangsverrentet und dabei kann und will ich arbeiten und bin ja auch weiterhin dran mir eine geeignete Arbeit zu suchen, bisher habe ich nur leider keinen Erfolg gehabt. Mit nur einem Probetag kann ich nicht sagen ob etwas auf Dauer funktioniert. Ich kann auch nicht (hypothetisch gesprochen!) 100 Stellen annehmen und nach ein paar Tagen/Wochen dann wieder aufhören weil es mich doch überfordert. LG Honeybee85
Güzciam 30.11.2022 | 11:41
Erfüllen Sie denn überhaupt die versicherungstechnischen Voraussetzungen,sprich die 3/5 Belegung?
Honeybee85 am 30.11.2022 | 13:03
Güzci schrieb

Erfüllen Sie denn überhaupt die versicherungstechnischen Voraussetzungen,sprich die 3/5 Belegung?

ich dann zwangsverrentet werde
Erfüllen Sie denn überhaupt die versicherungstechnischen Voraussetzungen,sprich die 3/5 Belegung?
Wenn Sie die Beitragszeiten meinen ja die sind gegeben, ich arbeite seit meinem 16 Lebensjahr (Minijob/Teilzeit/Vollzeit)und habe immer in die Rentenversicherung eingezahlt auch bei Minijobs. Seit Juli 21 quasi AU mit einem gescheiterten Versuch wieder Vollzeit zu arbeiten.
Hinweiam 30.11.2022 | 13:41
Hier wird Ihnen direkt keiner helfen können, da es sich um medizinische Einschätzungen handelt, die von Sozialmedizinern der Rentenversicherung getroffen und von den Hobbyexperten und auch vom richtigen Experten hier im Forum nicht prognostiziert werden können.
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