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Experten-Antwort

Zwei Witwen Renten (aus Deutschland und Spanien)

von Tonio 13.11.2018 | 20:18
415 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrten Damen/Herren! Ich würde es begrüßen vorab Information zu erhalten zu folgender Sachlage. Mein Vater mit spanischer Staatsangehörigkeit (88) und wohnhaft in Spanien ist erst kürzlich verstorben. Bis dato erhielt er zwei Rentenbezüge. Eins von der Zeit als er in Spanien gearbeitet hat und den zweiten aus Deutschland, wobei der Betrag aus Deutschland weit größer ist als der aus Spanien. Frage 1: Wird meine Mutter (84) in Zukunft zwei Wittwenrenten erhalten oder nur eine ? In Spanischen Medien habe ich nämlich gelesen man könne nur eine erhalten. Ich kann mich aber auch irren und gemeint ist, das man nicht von einer ersten und zweiten Eheschließung Renten beziehen kann (was nicht der Fall ist). Frage 2: Nachdem ich verschiedene Angaben zur Person meines Vaters und meiner Mutter der Versicherung mitgeteilt habe wird man mir in den nächsten Tagen die notwendige Dokumentation übergeben die ich an die Spanische "Seguridad Social" vorzulegen habe, diese wiederum an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Ist das richtig so? Frage 3: Kann ich von einer prozentualen Zahl (über den Daumen) ausgehen wieviel meiner Mutter (84 und wohnt alleine) noch von der bisherigen Rente meines verstorben Vaters bleibt? Vielen Dank im voraus an die Experten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2018 | 10:47

Hallo Tonio,

wie auch bei der Altersrente richtet sich der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Staates, aus dessen Versicherungssystem die Rente beansprucht werden soll. Soweit die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird es daher bei zwei Rentenbezügen (aus Spanien und Deutschland) bleiben.

Allerdings müssen Sie die entsprechenden Rentenanträge nicht separat bei beiden Sozialleistungsträgern/Staaten beantragen. Aufgrund des geltenden europäischen Rechts gilt auch der bei der spanischen Sozialversicherung gestellte Antrag auf Hinterbliebenenrente gleichzeitig als Antrag auf Hinterbliebenenrente aus der Deutschen Rentenversicherung. Insoweit muss der spanische Rentenversicherungsträger auch eine entsprechende Information an den deutschen Rentenversicherungsträger weitergeben.

Hinsichtlich der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und der zu erwartenden Höhe der Renten kann ich auf folgende Broschüren verweisen:

Spanien:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/17_meine_zeit_in_spanien.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Deutschland:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28

1 Antworten

Tonio am 14.11.2018 | 13:16
Ich bedanke mich für die schnelle Informationen!
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