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Experten-Antwort

Zweideutige Auslegung möglich?

von Pax Paulaner05.11.2012 | 23:05
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2 Antworten

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Ich lese gerade, daß man als Altersrentner 400 Euro pro Monat hinzuverdienen kann, wobei 2mal im Jahr sogar zusätzlich 400 Euro hinzuverdient werden können, ohne daß die Vollrente reduziert bzw. als Teilrente zu zahlen ist. Das gilt jedenfalls für Altersrentner, die die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Heißt das dann aber, daß man insgesamt sogar 14 mal 400 Euro im Jahr als Altersrentner verdienen kann oder müssen dann an den übrigen 10 Monaten wieder die 2 mal 400 Euro wieder "abgespart" werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So ist es. Es sind aber zwei Besonderheiten zu beachten:

1. In dem Monat, in dem die Rente beginnt bzw. in dem Monat, in dem man die Beschäftigung aufnimmt, darf man nicht mehr als 400 Euro verdienen. Ein Überschreiten bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze, also bis 800 Euro, ist in diesem Monat nur ausnahmsweise möglich, wenn durch eine Besonderheit (z. B. Weihnachtsgeld oder Mehrarbeit) ein höherer Hinzuverdienst erzielt wird.

2. Bei Selbständigen wird grundsätzlich auf das Jahreseinkommen abgestellt. Hier gilt die Grenze von 4800 Euro, was ja nur 12 x 400 Euro entspricht. 14 x 400 Euro darf ein Selbständiger nur dann hinzuverdienen, wenn er sein monatliches Einkommen explizit nachweist.

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1 Antworten

Jockelam 06.11.2012 | 07:49
....so kompliziert kann man es auch sehen;-). Nein, da muss nichts "abgespart" werden. Sie dürfen, um bei Ihrer Wortwahl zu bleiben, 14x 400 Euro verdienen.
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