Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSelbstverständlich haben Sie -wie im Beitrag zuvor bereits erwähnt- die Möglichkeit, eine Umeinweisung in eine andere Rehaklinik zu beantragen. Die von Ihnen angestrebte Behandlung in einer Traumaklinik soll doch aber vermutlich zu Lasten der Krankenversicherung erfolgen. Setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung in Verbindung. Da Sie aber von der Arbeitsagentur zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist insbesondere eine Verschiebung oder auch Absage der Reha nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitsagentur möglich. Daher sollten Sie ggfs. auch Kontakt mit Ihrem dortigen Ansprechpartner aufnehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.