Weil das Arbeitsamt zum Rehantrag aufgefordert hat. Einer solchen Aufforderung ist Folge zu leisten.
@KSC: Ich verstehe nicht warum Sie antworten, wenn Sie nichts beizutragen haben. Etwas grundätzlich abwertend in Frage zu stellen, nur weil gerade nichts einfällt? Ist das irgendwie hilfreich?
Ich danke vielmals den hilfreichen Antworten. Insbesondere dem Team der DRV sowie "DELA-DUS-DE" und "Abschläge".
Natürlich habe ich keine allumfassende Antwort erwartet. Aber das geschriebene (+Links) hat uns schonmal beruhigt und mögliche Handlungshinweise gegeben.
Entgegen dem Hinweis auf SGB III §145 möchte ich korrigieren: Der Aufforderung der AfA einen Antrag auf Reha zu stellen wird nicht genüge getan, wenn man stattdessen einen Rentenantrag stellt. Die Wahl des Antrags unterliegt dem Leistungsgeber (AfA) nicht dem Leistungsempfänger. Und dem ist nunmal Folge zu leisten. Die AfA hätte ja auch schreiben können..."Stellen Sie einen Reha ODER EMR Antrag". Hat sie aber nicht!
In Unkenntnis ob es ein ein Nachteil ist, EMR statt Reha (wie aufgefordert) zu beantragen, sind wir der Aufforderung 100% gefolgt.
Natürlich hätte mein Mann auch parallel einen Rentenantrag stellen können, was aber unsinnig ist, da "Reha vor Rente" gilt. Der Rentenantrag wäre wegen laufendem Reha Antrag sowieso abgelehnt worden.
Hätte, wäre, könnte. Egal.
Wir nehmen es so wie es kommt. Jedenfalls wissen wir nun, dass die "ambulante" Reha nicht schädlich sein konnte.
Dank an alle.
Grüße
Claudia
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