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Zweite Umschulung durch LVA

von Prinzipal7614.06.2010 | 19:14
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe in den letzten beiden Jahren, bedingt durch einen Bandscheibenvorfall, eine Umschulung zum Industriemechaniker gemacht. Dies läuft über die Agentur für Arbeit. Leider hat sich in dieser zeit mein gesundheitlicher Zustand nicht gebessert. Während der Umschulung hatten wir ein dreimonatiges Praktikum in einem Betrieb. Dort stellte ich sehr schnell fest, dass ich dieser körperlichen Belastung nicht wirklich gewachsen bin. Da meine schulischen Leistungen allerdings sehr gut sind und ich an der Thematik sehr viel Interesse habe, beende ich diese Umschulung gerade - nächste Woche ist Abschlussprüfung. Nun zu meiner Frage: Besteht für mich die Möglichkeit eine Weiterbildung bzw. eine zweite Umschulung zum Maschinenbautechniker über die LVA zu machen, trotz dass ich bereits eine Umschulung finanziert durch die Agentur für Arbeit gemacht habe? Es liegt mir fern den Eindruck eines Sozialschmarotzers zu erwecken. Die Umschulung zum Industriemechaniker empfinde ich nicht als um sonst - sie hat mir jedoch gezeigt, dass der einzig realistische Weg zurück ins tägliche Berufsleben nicht an der Technikerausbildung vorbei führen kann...! Über eine weiterhelfende Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Prinzipal76

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Prinzipal76,

soweit die medizinischen (persönlichen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist grundsätzlich auch eine (weitere) Maßnahme zur Teilhabe durch den Rentenversicherungsträger denkbar. Zumindest existiert kein gesetzlicher Ausschlussgrund im Zusammenhang mit der von der Agentur für Arbeit getragenen Maßnahme.

Aber: Ich kann natürlich von hier aus nicht einschätzen, inwieweit ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erfolgreich sein wird. Hier sollten Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und ggf. einen (weiteren) Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung des Rentenversicherungsträgers zur Teilhabe am Arbeitsleben und weitere Informationen finden sie übrigens hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true

3 Antworten

Bernrhardam 14.06.2010 | 19:51
Was ist eine/ein LVA??
Icham 14.06.2010 | 20:06
Jaja, die bösen User. Verwenden statt DRV "Land" immer noch den Begriff Landesversicherungsanstalt aka LVA... Wir werden sie schon dazu erziehen, dass es den Namen LVA nicht mehr gibt :-)
???am 15.06.2010 | 13:09
Die jetzige Umschulung erfolgt aus gesundheitlichen Gründen und läuft damit doch eigentlich auch über die Reha-Schiene ?! Warum sollte jetzt plötzlich die DRV zuständig werden?
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