Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zweite Umschulung durch LVA

von Prinzipal7614.06.2010 | 19:14
2689 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe in den letzten beiden Jahren, bedingt durch einen Bandscheibenvorfall, eine Umschulung zum Industriemechaniker gemacht. Dies läuft über die Agentur für Arbeit. Leider hat sich in dieser zeit mein gesundheitlicher Zustand nicht gebessert. Während der Umschulung hatten wir ein dreimonatiges Praktikum in einem Betrieb. Dort stellte ich sehr schnell fest, dass ich dieser körperlichen Belastung nicht wirklich gewachsen bin. Da meine schulischen Leistungen allerdings sehr gut sind und ich an der Thematik sehr viel Interesse habe, beende ich diese Umschulung gerade - nächste Woche ist Abschlussprüfung. Nun zu meiner Frage: Besteht für mich die Möglichkeit eine Weiterbildung bzw. eine zweite Umschulung zum Maschinenbautechniker über die LVA zu machen, trotz dass ich bereits eine Umschulung finanziert durch die Agentur für Arbeit gemacht habe? Es liegt mir fern den Eindruck eines Sozialschmarotzers zu erwecken. Die Umschulung zum Industriemechaniker empfinde ich nicht als um sonst - sie hat mir jedoch gezeigt, dass der einzig realistische Weg zurück ins tägliche Berufsleben nicht an der Technikerausbildung vorbei führen kann...! Über eine weiterhelfende Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Prinzipal76

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Prinzipal76,

soweit die medizinischen (persönlichen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist grundsätzlich auch eine (weitere) Maßnahme zur Teilhabe durch den Rentenversicherungsträger denkbar. Zumindest existiert kein gesetzlicher Ausschlussgrund im Zusammenhang mit der von der Agentur für Arbeit getragenen Maßnahme.

Aber: Ich kann natürlich von hier aus nicht einschätzen, inwieweit ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erfolgreich sein wird. Hier sollten Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und ggf. einen (weiteren) Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung des Rentenversicherungsträgers zur Teilhabe am Arbeitsleben und weitere Informationen finden sie übrigens hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true

3 Antworten

Bernrhardam 14.06.2010 | 19:51
Was ist eine/ein LVA??
Icham 14.06.2010 | 20:06
Jaja, die bösen User. Verwenden statt DRV "Land" immer noch den Begriff Landesversicherungsanstalt aka LVA... Wir werden sie schon dazu erziehen, dass es den Namen LVA nicht mehr gibt :-)
???am 15.06.2010 | 13:09
Die jetzige Umschulung erfolgt aus gesundheitlichen Gründen und läuft damit doch eigentlich auch über die Reha-Schiene ?! Warum sollte jetzt plötzlich die DRV zuständig werden?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026