Hallo Meme,
der Eintrag Ihres zweiten Vornamens als Rufname in Ihrem Sozialversicherungsausweis und Datensatz bei der Deutschen Rentenversicherung ist grundsätzlich ausreichend. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verlangt bei mehreren Vornamen nur den Rufnamen, der auch durch einen Bindestrich oder Leerzeichen bei Mehrfachrufnamen getrennt werden kann- der andere Vorname muss nicht zwingend enthalten sein, da die Identifikation primär über Versicherungsnummer, Geburtsdatum und Familiennamen erfolgt.
Probleme können allerdings bei Fehlern oder Namensänderungen ( z.B. durch Heirat) entstehen. Dann müsste die Geburts-und/oder Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch zur Korrektur bei Ihrem Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Solange Ihr Rufname und der Familienname aber korrekt gespeichert sind, können Sie alle Leistungen, Auskünfte oder Anträge problemlos nutzen, ohne den anderen Vornamen, der nicht Rufname ist, anzugeben.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung