Hallo Sunflower,
Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildungen werden bis maximal 96 Kalendermonaten (8 Jahren) angerechnet. Die Zeiten können erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr eingespeichert werden.
Hier empfiehlt sich ein Antrag auf Kontenklärung. Hierfür werden Nachweise des Schulbesuches (Abschlusszeugnis) sowie Nachweise des Studiums (Alle Immatrikulationsbescheinigungen oder eine Studienbescheinigung) benötigt. Ein erfolgreicher Abschluss eines Studiums ist nicht Voraussetzung, dass die Zeiten angerechnet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam